Überschreibende Viren

AUF EINEN BLICK
Gefahr Löschen original Datei
Quelle Downloads, E-Mail-Anhänge
Schutz Fremde Daten auf Viren überprüfen, Aktuelles Antivirenprogramm
Entfernen Unterschiedlich je nach Art, Notfalls Betriebssystem neu aufsetzen
Beispiele Loveletter, Grog.377, Grog.202/456

 

Während überschreibende Viren einerseits zu den einfachsten Viren gehören, zählen sie gleichzeitig auch zu den gefährlichsten. Die Vorgehensweise ist dabei simpel: Der Inhalt der Originaldatei wird teilweise oder ganz gelöscht und der eigene Code in die Datei geschrieben. Die ursprüngliche Datei wird dadurch funktionsunfähig und kann nicht wiederhergestellt werden.

Gefahr durch Überschreibende Viren

Aufgrund ihrer irreparablen Natur sind überschreibende Viren für viele Operationssysteme wie Linux, Mac und Windows eine ernst zu nehmende Gefahr. Werden sie nicht rechtzeitig bemerkt, können die Schäden zu einem instabilen und unter Umständen sogar unausführbaren System führen.

Überschreibende Viren erkennen und Bekämpfen

Aufgrund ihrer zerstörerischen Wirkung werden überschreibende Viren meist schnell bemerkt und können mit Hilfe einer Antiviren-Software entfernt werden. Infizierte Dateien sind irreparabel, sie müssen vollständig gelöscht und mittels eines Backup-Systems wiederhergestellt werden.

Beispiele für Überschreibende Viren

Loveletter“ gilt als einer der komplexesten Viren überhaupt und hat als Kombination von Computerwurm, Trojanischem Pferd und überschreibendem Virus im Mai 2000 verheerenden Schaden angerichtet. Verbreitet wurde er via E-Mail mit dem Betreff „ILOVEYOU“ und dem Anhang „LOVE-LETTER-FOR-YOU.txt“. Durch Öffnen des Anhangs wurden Teile des Betriebssystems überschrieben und eine Kopie der Mail an die ersten 50 Adressen im Outlook-Adressbuch gesendet. Dadurch konnte sich der Virus rasend schnell verbreiten.

Insgesamt wird der entstandene Schaden auf 10 Milliarden Dollar weltweit geschätzt; schon nach 10 Tagen wurden 50 Millionen Infektionen gemeldet. Andere bekannte überschreibende Viren sind Grog.377 und Grog.202/456.

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