Versteckte Kosten in AGB und im Kleingedruckten müssen nicht bezahlt werden
Das ist mal ein Urteil, auf das viele Leute im weltweiten Netz gewartet haben. Das Amtsgericht München hat nun entschieden, dass versteckte Kosten auf Internetseiten, die nur in den AGBs oder dem Kleingedruckten zu lesen sind, nicht bezahlt werden müssen.
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