Online-Shop-Betrug: So wehren Sie sich (geralt/pixabay.com)

Online-Shop-Betrug: So wehren Sie sich

Es kommt immer wieder vor, dass Menschen auf unseriöse Online-Shops hereinfallen und ihr Geld für Dinge ausgeben, die Sie niemals bekommen oder nicht das, was Sie bestellt haben. Die Möglichkeiten sind vielseitig. Doch das müssen Sie nicht hinnehmen, denn es gibt Wege, wie Sie sich wehren können.

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Online-Shops: Seriös oder nicht?

Was für viele schon Alltag ist und fest zum Leben dazugehört, ist für andere noch etwas, worum man einen möglichst großen Bogen macht. Immer noch haben viele Menschen Angst, online shoppen zu gehen. Zwar gibt es, und das muss einfach ehrlich gesagt werden, viele unseriöse Shops im World Wide Web, doch die allermeisten sind seriös (was nicht bedeutet, dass sie gut sind, aber das ist eine andere Geschichte).

Es gibt einige Punkte, auf die Sie achten können, um eine große Vorauswahl zu treffen und sich vor möglichen Betrügern zu schützen. Ein Restrisiko bleibt immer, doch die meisten Betrugsfälle passieren dort, wo die Gier groß wird, weil man von Schnäppchen hört, die so weit unter dem Ladenpreis liegen, dass alleine das schon stutzig machen sollte. Gute Beispiele hierfür sind UGG Boots, Ray-Ban oder Michael Kors.

Es kann jedem passieren

Doch nur, weil man einmal nicht aufgepasst hat, heißt das nicht, dass man nicht ganz klar im Kopf ist. Egal, wie dem sei, keiner muss es hinnehmen, betrogen worden zu sein. Mit schon ganz einfachen Mitteln können Sie versuchen, Ihr Geld wiederzubekommen.

Die einzige Ausnahme ist, wenn Sie per Vorkasse bezahlt haben. Dann nämlich kann die Bank nichts für Sie tun, denn in so einem Fall müssten Sie sich an den Händler wenden, der aber nicht antworten wird oder Sie immer wieder vertrösten wird. Deswegen sollten Sie auch andere Zahlungsarten nutzen, um Ihr Risiko so klein wie möglich zu halten.

So wehren Sie sich

  • Fertigen Sie einen Screenshot an
  • Versuchen Sie Ihr Geld sofort über Ihr Kreditinstitut zurückbekommen
  • Zahlen Sie nie per Vorkasse
  • Prüfen Sie das Impressum auf Vollständigkeit
  • Lastschriftverfahren können innerhalb von acht Wochen zurückgeholt werden
  • Wenden Sie sich an die Polizei

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