Prozess Kasse: Inkassoforderung ist nicht rechtens!
Im stressigen Alltag kann es schnell passieren, dass man vergisst, eine Rechnung zu begleichen. Das ist wohl bei ziemlich jedem von uns schon vorgekommen. Doch wenn plötzlich eine Inkassoforderung ins Haus flattert, bleibt einem erst mal das Herz stehen. Oftmals vollkommen zu Unrecht, denn nicht jede dieser Forderungen ist echt.
Vorsicht, liebe Österreicher!
In Österreich kam es in den letzten Wochen öfter vor, dass Einige eine Zahlungsaufforderung der Prozess Kasse erhalten haben. Sie wurden aufgefordert, 649,25 Euro zu überweisen. Passiert dies nicht, würde ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden. Das sorgt natürlich für Allerhand Stress, der gar nicht nötig ist, denn an diesem Schreiben ist absolut nichts dran!
So (oder so ähnlich) lautet die Inkassoforderung der Prozess Kasse:
„Prozess Kasse
Außergerichtlicher Forderungseinzug / Inkasso Außendienst/ Gerichtliche Mahnbescheide
Prozesskasse Parking 10, Liebengergasse 7, 1010 Wien
Frau/Herr
[Ihr Name]
[Ihre Wohnadresse]
[Ihre PLZ]
Österreich
Eilt – Inkassoverfahren
Sehr geehrte (r) Frau xxxxxxxx xxxxxxxxxxx
bedauerlicherweise haben Sie die Ihnen bekannte Forderung noch nicht ausgeglichen. Betrachten Sie dieses Schreiben als unseren letzten Versuch, Ihnen weitere vermeidbare Kosten zu ersparen. Sofern wir nicht sofort nach Erhalt dieses Schreibens die Zahlung auf unser Konto feststellen können, werden wir unserer Mandantin empfehlen, das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einzuleiten.
Wichtig für Sie:
-Ein weiteres fruchtloses Verstreichen der Frist wird unsere Mandantin nicht hinnehmen.
– Im Falle der Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens entstehen erhebliche Mehrkosten.
Diese gehen bei erfolgreicher Geltendmachung ebenfalls zu Ihren Lasten.
Daher Raten wir Ihnen dringend, den mit diesem Schreiben angeforderten Betrag sofort zu zahlen
Die Forderung setzt sich wie folgt zusammen:
Hauptforderung 603,25 €
Mahnkosten 46,00 €
Gesamtforderung per 24.08.2017 649,25€“
Bezahlen Sie auf keinen Fall!
Aufgrund dessen, dass die Forderung nicht rechtens ist, müssen Sie sie auch auf keinen Fall bezahlen. Alleine schon aufgrund der „Fehler“ in dem Schreiben ist erkennbar, dass es sich hierbei um einen Fake handelt, bei dem sich nicht sonderlich viel Mühe gegeben wurde.
Wie erkennen Sie den Fake?
- Sie haben keine offene Rechnung
- Die Prozess Kasse „besitzt“ eine Anschrift in Wien, die Telefonnummer aber ist aus Deutschland und das Bankkonto aus Belgien
- Es wird kein Mandant genannt, wobei dies eine rechtliche Pflicht eines Inkassoschreibens ist