Inkassoforderungen per SMS? Achtung, Betrug! (Semevent/pixabay)

Inkassoforderung per SMS? Achtung, Betrug!

Auch wenn die SMS immer mehr aus der Mode zu kommen scheint, so nutzen Betrüger diesen Kommunikationsweg noch immer. Aktuell wird eine Inkassoforderungen versendet, auf die Sie auf keinen Fall eingehen sollten.

Inkassoforderungen per SMS? Achtung, Betrug! (Semevent/pixabay)
Inkassoforderungen per SMS? Achtung, Betrug! (Semevent/pixabay)

Inkassoforderungen per SMS?

Die Masche, Inkassoforderungen per SMS zu versenden, ist nicht neu. Schon Ende letzten Jahres konnte man solche News lesen.

Viele Empfänger fragen sich natürlich, wie die Betrüger an die Handynummer gekommen sind.

Die Antwort könnte nicht einfacher sein. Die Kriminellen durchforsten Zeitungs- oder Onlineannoncen oder bekommen die Daten durch dubiose Gewinnspiele, vor denen wir Sie auch immer wieder warnen.

So lautet die SMS-Inkassoforderung:

BP1738910*KSP Rechtsanwälte konnten keine Post zustellen. Teilen Sie bitte Ihre Anschrift zur Vermeidung von Ermittlungskosten mit. Tel: 04045065762

Was können Sie tun?

Wenn Sie eine solche Betrugs-SMS erhalten, brauchen Sie erst einmal keine Panik haben – vor allem, wenn Sie sich keiner Zahlschuld bewusst sind. Zahlen müssen Sie also nichts.

Selbst wenn es einen offenen Betrag gibt, weil Sie beispielsweise vergessen haben, eine Rechnung zu bezahlen, können Sie nicht einfach per SMS benachrichtigt werden. Die Informationspflichten sind viel höher gelegt. Insofern können Sie daran schon erkennen, dass es sich aller Wahrscheinlichkeit nicht um eine echte Forderung handelt oder das Inkassobüro hochgradig unseriös ist.

Was gehört in eine echte Inkassoforderung?

  • Name oder die Firma des Auftraggebers
  • Forderungsgrund
  • Vertragsgegenstand (sofern vorhanden)
  • Datum des Vertragsabschlusses

Das Inkassobüro muss gemäß §10 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) registriert sein. Ob das der Fall ist, wenn Sie eine Forderung erhalten, können Sie ganz einfach und kostenlos selbst im Rechtsdienstleistungsregister in Erfahrung bringen.

Wenn Sie reingefallen sind:

  • Verfallen Sie nicht in Panik, sondern handeln Sie strukturiert
  • Schicken Sie einen Widerspruch an das Unternehmen (Musterschreiben gibt es bei der Verbraucherzentrale)

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