maps-routenplaner.pro: Vorsicht, weitere Abo-Falle!
Nach routenplaner-maps.online kommt nun maps-routenplaner.pro. Nicht nur die Seite ist dieselbe, auch die Masche hat sich nicht verändert. Seien Sie vorsichtig, denn hierbei werden Sie hinters Licht geführt!
Nach routenplaner-maps.online kommt maps-routenplaner.pro
Es ist noch gar nicht so lange her, als eine Welle der Empörung durch das Internet ging. Unzählige User beschwerten sich, dass sie auf routenplaner-maps.online hereingefallen sind und nun ein Abo von 500 Euro hatten. Schnell wurde allerdings klar, dass es sich dabei um kein seriöses Geschäft handelt. Da nicht klar ausgewiesen war, dass man sich auf ein Abo einlässt, mussten (und müssen) diese Rechnungen nicht bezahlt werden.
Nun gehen die Betreiber den nächsten Schritt und versuchen User, die auf der Suche nach einer Route sind, abermals in die Falle zu locken. Unter der Adresse „maps-routenplaner.pro“ versucht man es jetzt auf dieselbe Art und Weise. Allerdings ist der Versuch so schlecht, dass es einem eigentlich auffallen müsste, wenn der Fall schon mitverfolgt wurde.
Scheinbar hat auch die zweite Welle, in denen Pfändungsdrohungen, die nur durch Amazon-Gutscheine hätten abgewandt werden können, auch keinen großen Erfolg. An diese Beispiel sehen Sie noch deutlicher, wie unseriös dieser Anbieter ist!
Haben Sie eine Rechnung von maps-routenplaner.pro erhalten?
Sind Sie auch eins der Opfer, die auf maps-routenplaner.pro reingefallen sind, sollten Sie sich keine Sorgen machen. In diesem Fall greift dasselbe Prinzip wir auf der anderen Seite: Die Rechnung muss nicht bezahlt werden!
Warum?
Zwischen Ihnen und der Digital Development GmbH kommt kein gültiger Vertrag zustande. Sie müssen genau darüber informiert werden, was Sie abschließen. Dazu reicht es nicht, diese Info in den AGB zu erwähnen. Beim Abschluss der Registrierung, die ein 2-jähriges Abo nach sich zieht und 500 Euro kosten soll, müssen Sie mit einem entsprechenden Button darauf aufmerksam gemacht werden, dass Sie nun etwas „kostenpflichtig“ kaufen bzw. abschließen.
Fehlt dies, ist der Vertrag ungültig. Man könnte meinen, dass die Digital Development GmbH dazu gelernt hätte und es nun mit einer neuen Seite versucht – Pustekuchen.
Wir empfehlen Ihnen dennoch, dass Sie sich an einen Anwalt wenden, wenn Sie eine solche Rechnung erhalten.