Bundestag stoppt Kostenfallen im Internet – Neues Gesetz schützt Verbraucher
Wie oft ist das schon passiert: Ein Klick, eine falsche Bestätigung von nervigen Pop-ups und schon war man um einige Hundert Euro ärmer. Aber damit ist jetzt Schluss.
Bei Online-Verträgen müssen Verbraucher von nun an eindeutig über anfallende Kosten und Laufzeitkonditionen informiert werden. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass zuerst ein Feld mit der Info „zahlungspflichtig bestellen“ angeklickt werden muss, bevor man das Angebot abschließen kann.
Ein wichtiger Schritt zum Schutz der Web-User, der längst überfällig war, wenn man bedenkt, das die Zahl der Opfer solch tückischer Abofallen schon in die Millionen gegangen ist. Eine Maßnahme, die auch Bundesjustizministerin Sabine-Leutheusser-Schnarrenberger begrüßt hat.