Verbot der Cayla-Puppe

Cayla-Puppe aka Abhöranlage

Mitte Dezember 2016 hatten wir bereits über die Cayla-Puppe berichtet, welche für manches Kind wie ein echter Freund geworden ist. Doch mit dieser Freundschaft ist nun ein für alle Mal Schluss, denn laut der Bundesnetzagentur ist die Puppe verboten!

Verbot der Cayla-Puppe
Verbot der Cayla-Puppe

Kritik an der Cayla-Puppe

Die Cayla-Puppe ist, ganz neutral ausgedrückt, ein für Kinder gedachtes technisches Gerät, mit dem sie sich unterhalten können. Es ist möglich mit ihr zu spielen, ihr Fragen zu stellen und so weiter. Die Idee dahinter ist klasse, doch leider hat der norwegische Verbraucherverband herausgefunden, dass unbefugte Dritte Zugriff auf die Puppe erlangen könnten, weil eine konstante Internetverbindung bestehen muss, um sie zu benutzen. Dadurch könnten zwiespältige Personen in Kontakt mit Ihren Kindern kommen.

Zudem wurde ein Problem darin gesehen, dass die Daten an eine amerikanische Spracherkennungsfirma übertragen werden. Eltern sind verunsichert, was aus diesen Daten gezogen werden könne.

Spionage im Kinderzimmer

Die Bundesnetzagentur rät allen Eltern, diese Puppe aus den Kinderzimmern verschwinden zu lassen. Die Gefahr, dass sie eine „versteckte, sendefähige Anlage“ ist, sei viel zu groß – außerdem sei so ein Gerät in Deutschland verboten.

Dies regelt Paragraph 90 des Telekommunikationsgesetzes. Aus diesem Grund wurden schon mehrere Verkaufsstellen der Cayla-Puppe angeschrieben, damit diese sie nicht weiter verkaufen.

Zu ähnlichen Ergebnissen kam auch der Jura-Student Stefan Hessel von der Universität Saarbrücken. Er kam unter anderem zu dem Schluss, dass das innen liegende Mikrofon für Dritte nicht erkennbar sei. Damit sei ein Punkt für „versteckte, sendefähige Anlage“ erfüllt.

Eltern, die die Puppe nun vernichten, sollten auch einen sogenannten „Vernichtungsnachweis“ auszufüllen – der Besitz einer solchen Anlage ist nämlich strafbar.

Was sagt der Hersteller?

Der Hersteller Vivid weißt natürlich alle Vorwürfe zurück. Unter anderem stellt er klar, dass die Cayla nicht dafür gemacht sei, das „nichtöffentlich gesprochene Wort unbemerkt abzuhören“. Deswegen wird das Untersuchungsergebnis der Bundesnetzagentur nun noch einmal gerichtlich geprüft.

Unsere Einschätzung

Es bleibt also abzuwarten, wie sich die Sachlage noch entwickelt. Bei Unsicherheiten sollten Sie die Puppe lieber entfernen und ausschalten, bis ein rechtskräftiges Urteil gefällt ist. In diesem Fall ist Vorsicht wohl besser als Nachsicht.

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