Abo-Falle auf profi-kochrezepte.de

Abo-Falle auf profi-kochrezepte.de

Wenn Sie auf der Suche nach einem leckeren Rezept sind, sollten Sie auf keinen Fall die Seite „profi-kochrezepte.de“ nutzen. Hinter der gut sortierten Rezeptsammlung steckt eine Abo-Falle.

Abo-Falle auf profi-kochrezepte.de
Abo-Falle auf profi-kochrezepte.de

Verbraucherzentrale warnt vor profi-kochrezepte.de

Wie viel ist Ihnen eine selbst gekochte Spaghetti Bolognese wert? Mit Sicherheit keine 238,80 Euro, richtig? So viel müssen Sie aber zahlen, geht es nach den Betreibern von profi-kochrezepte.de, die auf Ihrer Seite rund 20.000 Rezepte zur Verfügung stellen.

Hinter der Seite steckt die Firma B2B Web Consulting GmbH, Ruhrallee 9 in 44139 Dortmund, Silvia Marencakova heißt die Geschäftsführerin.

Ärger gibt es um diese Seite schon lange und immer wieder fallen Nutzer auf die Masche rein. Wenn dann eine Rechnung über 568,34 Euro ins Haus flattert, ist die Panik groß.

Forderungen sind nicht rechtens

Auf der Anmeldeseite ist zu lesen: „Die Nutzung der profi-kochrezepte.de B2B Plattform ist ausschließlich für Firmen, Gewerbetreibende, Handwerksbetriebe, Vereine oder Behörden und selbständige Freiberufler bestimmt.“

Jedoch findet sich kein Feld, in das Sie Ihre Firmendaten eintragen müssen. Zwar steht (mittlerweile) rechts neben dem Anmeldeformular, dass der Zugang 238,80 Euro zzgl. Mwst pro Jahr kostet und man die Laufzeit 2 Jahre beträgt, doch der Button heißt „Jetzt anmelden“ und nicht „Jetzt kaufen“ oder „kostenpflichtig bestellen“ wie er nach dem Gesetz benannt werden müsste.

Der Teufel liegt im Detail: profi-kochrezepte.de deklariert klar, dass diese Seite für Geschäftskunden gedacht ist, daher muss der Button nicht so benannt werden. Somit scheint man sich aus der Affäre ziehen zu wollen, was aber nicht klappt! Die Deklaration alleine reicht nicht, wenn keine verpflichtenden Firmendaten angegeben werden müssen.

Das Impressum ist unvollständig, denn die Telefonnummer fehlt.

So verhalten Sie sich richtig

  • Lassen Sie sich nicht einschüchtern!
  • Wenn Sie eine Rechnung erhalten, legen Sie Widerspruch ein. Fordern Sie darin auch eine
    schriftliche Bestätigung darüber, dass Sie dieses Abo bzw. diesen Vertrag abgeschlossen haben. Hier finden Sie ein Muster.
  • Schicken Sie den Widerspruch immer nur per Einschreiben weg, damit Sie einen Nachweis haben.
  • Daraufhin werden Sie aller Wahrscheinlichkeit nach einen gerichtlichen Mahnbescheid
  • Wenden Sie sich an die Verbraucherschutzzentrale und/oder an einen Anwalt.

Die Gerichte haben entschieden

Sowohl das Oberlandesgericht Hamm (Az. 12 U 52/16) als auch das Landgericht Dortmund (Urteil vom 23.02.2016 – 25 O 139/15) haben im letzten und in diesem Jahr über B2B Shops entschieden.

Zusammengefasst heißt es in den Urteilen, dass wenn ein B2B Onlineshop betrieben wird, dieses auch so ganz klar gekennzeichnet werden muss. Dafür reicht auch kein Feld zum Anklicken, mit dem man seinen gewerblichen Nutzungsstatus bestätigt. Vor allem dann nicht, wenn sich auf einer Seite für Firmen ohne verpflichtendes Firmenfeld anmelden kann. Damit geht der Anbieter eine Täuschung ein.

Das vollständige Urteil können Sie hier und hier nachlesen.

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