Österreicherin erklagt „garantierten Gewinn“
Wie oft haben Sie schon irgendwo gelesen, dass Sie ein „garantierter Gewinner“ sind und sich heimlich ausgemalt, was Sie damit machen würden? Und wie oft wussten Sie, dass das eigentlich Blödsinn ist? Eine Frau aus Österreich wollte sich damit nicht abfinden und zog vor Gericht – mit Erfolg.
Alles begann mit Cranberrykapseln
Die Dame, in der es in dieser Geschichte geht, bestellte Cranberrykapseln und fand in dem Paket mehrere Umschläge. In einem fand Sie das Gewinnversprechen: „Es besteht keinerlei Zweifel mehr, Sie sind der garantierte Gewinner!“.
Sie freute sich, rief den Anbieter an und wurde abgeschmettert. Also wandte sie sich an das Versandunternehmen, welches ihren Gewinn ebenfalls nicht bestätigen wollte und ihr als Antwort gab, dass die Gewinnbenachrichtigungen gar nicht hätte in ihrem Paket sein sollen. Doch da hatte man sich mit der falschen angelegt.
Der Oberste Gerichtshof gab ihr Recht
Es soll der Fall gewesen sein, dass die Gewinner aus Deutschland und Österreich verwechselt worden seien. Doch darauf konnte sich das Unternehmen nicht erfolgreich berufen, weil die Umschläge sich in dem Paket befanden, welches an die Klägerin adressiert war. Somit musste diese davon ausgehen, dass es sich um eine für sie ausgestellte Gewinnbenachrichtigung gehe.
Das entschied der Oberste Gerichtshof. Wie §5 des Österreichischen Konsumentengesetzes sagt, müssen versprochene Gewinne ausbezahlt werden. Somit konnte sich die Dame über 21.000 Euro freuen.
Manchmal lohnt es sich eben doch, Spam, Werbung und Flyer genauer anzusehen und sein Glück zu versuchen.