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WLAN-Nutzer haften nicht für Hackerangriff

Wer sich einen Internetanschluss mietet, der muss auch dafür sorgen, dass niemand anderes Zugriff darauf hat. So lautete bisher die allgemeine Meinung. Doch ein Urteil des Bundesgerichtshofs kippt dies nun.

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Was muss, das muss?

Unsichere Interneteinstellungen sorgen allerorts für allerhand Ärger. Vor allem, wenn es um den eigenen Internetanschluss geht, herrschte eine Menge Sorge und Kummer – vor allem, wenn ihn Dritte missbraucht haben. Bisher, so ging man davon aus, müsste der Nutzer dafür haften, wenn dies passiert. Deswegen haben viele die voreingestellte Verschlüsselung geändert, weil sie dachten, dass das unbedingt notwendig sei, um auf Nummer sicher zu gehen.

Nein, nicht alles muss

Mit dieser Frage hat sich nun der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt und am Donnerstag eine Entscheidung gefällt. Dieser Beschluss lautet, dass Internetnutzer nicht dafür haften müssen, wenn die Verschlüsselung, die der Hersteller standardmäßig nutzt bzw. für die Geräte einstellt, geknackt werden.

Das Urteil ist auf einer Rechtsstreitigkeit aufgebaut, in dem es darum ging, dass eine Nutzerin nicht einsehen wollte, eine Strafe in Höhe von 750 Euro zu zahlen, weil ein Dritter über ihren Anschluss einen Film heruntergeladen und dann in einer Online-Tauschbörse hatte. Der individuellen WPA2-Schlüssel war fehlerhaft und deswegen zu einfach zu knacken. Das konnte die Nutzerin nicht wissen, also traf sie somit auch keine Schuld und musste nichts bezahlen.

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