E-Mail-Spam: 350 Euro als Strafe

Werbung auf dem elektronischen Weg ist verboten, wenn ihr nicht zugestimmt wird, dennoch kommt sie vor. Jeden Tag. Die meisten von uns löschen die Mails ungelesen und denken nicht weiter darüber nach. Ein Betroffener wollte sich das aber nicht gefallen lassen und zog vor Gericht.

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350 Euro und endlich Ruhe?

Es ist gut, dass es Menschen gibt, die sich gegen die Dinge zur Wehr setzen, die Ihnen gehörig gegen den Strich gehen. So kam es dazu, dass ein genervter Spam-Empfänger rechtliche Schritte einleitete, um sein Recht auf Ruhe zu bekommen.

350 Euro musste das Unternehmen zahlen und dazu noch eine Unterlassungserklärung unterzeichnen. Doch weil das dem Kläger nicht reichte, versuchte er sein Glück noch einmal – vor allem sei sein Motiv dazu gewesen, dass er Bedenken habe, dass sich das Unternehmen an die Unterlassungserklärung halten würde.

Kein Erfolg

Das Landgericht (LG) Detmold sah die Sache allerdings ein wenig anders und wies die erneute Klage ab und widersprach damit der Ansicht der Vorinstanz. Außerdem fühlte sich das Landgericht (LG) Detmold in seiner Meinung dadurch bestätigt, dass es schon seit 1,5 Jahren keinen Spam gab – so lange ist es nämlich her, dass der Kläger vor Gericht zog. Auf Anraten des Gerichts sah dieser davon ab, doch weiter zu gehen – hätte er nämlich verloren, hätte er alle bisherigen Gerichtskosten zahlen müssen.

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