E-Mail vom Bundesfinanzhof? (stevepb@pixabay.com)

“Bundesfinanzhof”-Fake-Mail im Umlauf

Die jährliche Steuererklärung ist wahrlich nichts, was Spaß macht. Dennoch muss sie natürlich gemacht werden. Umso unangenehmer wird dies aber, wenn man auch noch daran erinnert wird – und zwar von Bundesfinanzhof höchstpersönlich. Per E-Mail. Moment, kann das richtig sein?

E-Mail vom Bundesfinanzhof? (stevepb@pixabay.com)
E-Mail vom Bundesfinanzhof? (stevepb@pixabay.com)

Mail vom Bundesfinanzhof?

Viele, die eine Steuererklärung machen müssen oder wollen, kennen es, wenn man den Abgabetermin verschwitzt, einfach nicht dazu kommt und dann eine Erinnerung ins Haus flattert. In der Regel kommt diese aber per Post in einem grauen Umschlag und nicht per E-Mail, wie es aktuell der Fall ist.

Nun könnte man meinen, dass der Bundesfinanzhof auf moderne Mittel umgestiegen ist, doch was ganz speziell diesen Fall angeht, so ist dem nicht so. Bei dieser Mail handelt es sich um einen Fake und nicht um ein offizielles Schreiben! Der Bundesfinanzhof hat rein gar nichts damit zu tun und distanziert sich selbstverständlich davon.

In der E-Mail heißt es, dass die Einkommensdaten noch nicht eingereicht wurden. Das sei aber kein Problem, man solle sich einfach die entsprechende Datei herunterladen und kann das schnell nachholen.

So lautet die Trojaner-Mail:

„Achtung: Offizielle Steuerinformationen

Grüß Gott, Sandra ***,
wir haben Ihre Steuerzahlung mit der Steuernummer 2893081528864 laut unserer Unterlagen dieser E-Mail-Adresse zugeordnet. Unser System hat bemerkt, dass Sie f?r das Gesch?ftsjahr 2015/2016 Ihre Einkommensdaten noch nicht eingesandt haben.

Um ein rechtliches Verfahren zu vermeiden, laden Sie bitte die Vorlage hier herunter bundesfinanzhof.de/Vorlage Steuerzahlung37283463. zip und schicken Sie unverz?glich ab.

Mit freundlichen Gr??en,
Fachoberinspektor
Hartmut Brinkmann“

Vorsicht, Trojaner im Anhang!

Bei dieser .zip Datei handelt es sich, wie sollte es anders sein, um einen Trojaner. Vor allem bei dieser unheimlich unseriösen Ansprache kann einfach etwas nicht stimmen!

Solange Sie die Datei nur herunterladen, aber noch nicht ausführen, passiert Ihnen noch nichts. Dennoch ist es nicht empfehlenswert, sich auf dieses Experiment einzulassen. Am besten löschen Sie die E-Mail einfach und vergessen sie.

Unsere Sicherheitstipps: So erkennen Sie Phishing-Mails

  • Sie haben mit dem Bundesfinanzhof gar nichts am Hut
  • Laden Sie keine Anhänge mit den Endungen .zip /.pif / .ico / .scr/ .exe. herunter
  • Öffnen Sie sie auf keinen Fall
  • Rechtschreib- und Grammatikfehler
  • Halten Sie Ihr Antiviren-Programm auf dem Laufenden und nehmen Sie die Warnungen ernst


Wenn Sie hereingefallen sind:

  • Ändern Sie von einem anderen Gerät all Ihre Passwörter
  • Starten Sie Ihren Antivirussoftware
  • Wenden Sie sich an einen IT-Experten, der Ihren PC wieder fit macht
  • Sichern Sie alle Beweise
  • Wenden Sie sich an die Polizei
  • Informieren Sie Ihre Geldinstitute

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