Michael Kors Spam: Fakes im Sonderangebot
Sie träumten schon immer von einer echten Michael Kors, waren aber noch nicht bereit, mehrere Hundert Euro dafür auszugeben? Leider wird Ihnen wohl nichts anderes übrig bleiben, auch wenn das diverse Spam-Mails behaupten.
Alles, nur kein Michael Kors
Haben Sie auch eine E-Mail bekommen, die Ihnen freie Versandkosten und keinen Mindestbestellwert versprechen? Hinzu kommen noch wahnsinnig geniale Preise für Michael Kors Taschen? Ihnen werden Beträge von 39,99 Dollar oder noch nicht einmal 50 Dollar um die Ohren und Augen geworfen? Schnell ist die Verlockung da, Sie kaufen wie ein Weltmeister und hoffen auf das beste Schnäppchen Ihres Lebens – die eine oder andere kann man ja verkaufen und damit eine riesige Gewinnspanne machen.
Diese Gedanken sind nicht zu verübeln, nur leider werden Sie bitter enttäuscht werden. Und das ist leider sicher.
„Sonderangebot-Mails“ sind Fake
Zuerst einmal sind solche Mails grundsätzlich Fakes, ebenso, wie die Taschen selbst. Egal, welcher Shop Ihnen das vorgaukeln will, Sie werden niemals eine echte und neue Michael Kors Tasche für umgerechnet 40 Euro bekommen, zumindest nicht, wenn es sich nicht um eine Cloutch handelt (aber auch dann wären die Preise auf den Fake-Seiten deutlich niedriger). Selbst der Sale auf der offiziellen Michael Kors Seite beginnt für Handtaschen bei ca. 100 Dollar – in der Regel müssen Sie aber weitaus mehr bezahlen.
„Und wenn ich doch zugreife?“
Sollten Sie auf diese Angebote dennoch eingehen, dann erhalten Sie im besten Fall einen gutgemachten Fake.
Wahrscheinlicher ist aber, dass er nicht gut und nicht qualitativ ist. Noch wahrscheinlicher ist es, dass Sie gar keine Ware erhalten und Ihr Geld verfeuert haben.
Die Sache mit dem Zoll
Wenn Ihre Sachen beim Zoll landen, ist es eigentlich schon vorbei. Wenn Sie Glück haben, und Ihre Ware keinen offensichtlichen Markennamen besitzen, dann kann es sein, dass Sie dort die Rechnung vorlegen und das Paket öffnen und eventuell Steuern bezahlen müssen.
Sollte der Fake erkennbar sein (oder als solcher auf Ihrer Rechnung benannt worden sein), so kann der Zoll laut §§ 146 ff. Markengesetz die Ware einbehalten, weil ihn der Rechteinhaber (in diesem Fall Michael Kors) dazu bemächtigt hat. Infolgedessen kommt es zur Beschlagnahmung, Prüfung und Vernichtung.
Wahrscheinlich werden Sie, auch als Privatperson, eine Unterlassungserklärung bekommen, die ganz schön teuer werden kann. Noch mehr in der Bredouille sitzen Sie, wenn der Eindruck entsteht, dass Sie gewerblich handeln.
Unser Tipp
Löschen Sie die E-Mail und lassen Sie sich nicht zu einem Kauf verleiten. In den meisten Fällen werden Sie es bereuen.