In wenigen Schritten den Mac-Trojaner entfernen (Bild: kebox - Fotolia.com)

Porno-Streaming: Warnung vor falschen Abmahnungen

280 Euro Schadenersatz für Porno-Streaming

Falsche Telekom-Rechnung
Falsche Porno-Abmahnungen sorgen wieder für Unsicherheit. (Bild: kebox – Fotolia.com)

Deutsche erhalten derzeit per Post eine dreiste Mahnung: Sie sollen den Film „Sucking houswifes reloaded – Julias pleasure“ illegal gestreamt und diesen ebenfalls in einschlägigen Tauschbörsen angeboten haben. Im Namen von xfun film Ltd. drohen Anwälte mit einer Schadenersatzforderung von 280 Euro. Weiterhin steht in dem Schreiben, dass das Schauen der urheberrechtlich geschützten Filme über Streamingdienste, wie YouPorn oder Xhamster, zu unterlassen sei.

Falsche Abmahnung entlarvt

Der Filsharing-Skandal von Redtube führte zu einem Prozess, in dem festgelegt wurde, dass Gerichte die Weitergabe von Nutzerdaten an Rechteinhaber nicht ohne wichtigen Grund veranlassen dürfen. Die Echtheit der Drohung und wie der Mandant an die persönlichen Daten gekommen ist, verunsichert die Opfer trotz Urteilssprechung. Der anfänglich seriöse Eindruck täuscht jedoch. Hinter dem angeblichen Brief steckt ein dubioser Betrug. Medienrechtsexperten von der Kanzlei GGR Rechtsanwälte decken die Merkmale hinter der kriminellen Aktion auf:

  • Die aus London stammende Kanzlei Robert Barber bestätigte auf Nachfrage, die Briefe nicht verschickt zu haben.
  • xfun film Ltd. und der erwähnte Film existieren scheinbar nicht im Internet.
  • Die angebliche Tatzeit, der Name des Providers vom Tauschdienst sowie die IP-Adresse des Betroffenen fehlen, was bei echten Abmahnungen nicht vorkommt.
  • Außerdem wird der Streitwert von 1.030 Euro nicht zu den Anwaltskosten von 280 Euro gezählt. Eine detaillierte Kostenaufschlüsselung wie bei seriösen Mahnungen fehlt also. Der tatsächlich festgelegte Geldbetrag ist demnach nicht aussagekräftig.
  • Das bereits angesetzte Auskunftsverfahren bei Gericht gibt es nicht – das Aktenzeichen fehlt als Nachweis.
  • Eine Unterlassungserklärung fehlt.

So schützen sich Betroffene:

  • Nicht auf die Forderung eingehen und das Geld auf das Konto der Betrüger überweisen.
  • Keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.
  • Den Absender und das Aktenzeichen bei Unsicherheit überprüfen.

One thought on “Porno-Streaming: Warnung vor falschen Abmahnungen

  • Bei Briefen dieser Art tut man am besten: NICHTS! Anwälte raten zwar oft, dass man dagegen vorgehen müssen (klar, denn auch die wollen Geld verdienen), aber das ist meist kontraproduktiv.

    Mein Anwalt hat damals geraten, als ich ein solches Abmahmding bekam, einfach GAR NICHT zu reagieren, denn die Briefe kommen mit der normalen Post und nicht als ofizielle Zustellung – somit hat der Absender keinen Beweis, dass der Brief je bei Euch angekommen ist. Falls das ganze also doch seriös ist, kommt früher oder später ein „offizieller“ Brief – dann kann man sich immer noch auf obige Ausrede rausreden – der Anwalt weis wie.

    Bei mir hat funktionieren – nach ca. 9 Monaten kam dann noch mal ein Brief von der selben Kanzlei , dass das meine letzte Chance sei – aber eben auch wieder als normaler Brief. Seitdem kam nie wieder was von denen….

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