Urheberrechtsverletzung: Betrüger-Mails fordern Bußgeld
In den letzten Tagen trudelten mehrere solcher E-Mails auf Spam-Info ein, in denen dem Empfänger eine Straftat vorgeworfen wird. Unter Angabe einer IP-Adresse wird behauptet, dass ein Film heruntergeladen wurde. Der Empfänger wird dazu aufgefordert ein Bußgeld zu zahlen. Dieser Forderung sollte man nicht nachkommen. Denn für geübte Augen sind Betrügermails, wie diese, leicht zu identifizieren.
Betreff: [vorfall:408388233187]
Datum: Mon, 04 Aug 2014 15:05:08 +0500
Von: Kalebic Schober <clvi@schilddruese-klosterhof.de>Guten Tag,
Am 03-08-2014 wurde von Ihrem Rechner mit der IP-Addresse 29.194.214.36 um 08:48:23 der Film „Captain Phillips“ heruntergeladen. Nach §19a UrhG ist dies eine Straftat. Unsere Anwaltskanzlei muss dies ans zuständige Strafgericht melden, außer Sie Zahlen ein außergerichtliches Bußgeld in Höhe von 236.10 Euro an uns.
Die Rechnung „2109.cab“ entnehmen Sie dem Anhang.Hochachtungsvoll,
Kalebic Schober
+49-9352-5788-368
Unzählige Formfehler
Alleine die Form, in der der Vorwurf übermittelt wird, ruft Skepsis hervor. Bei den Mails handelt es sich um unpersönliche Anschreiben, ohne Namensnennung des Angeklagten und einen Hinweis auf eventuelle Produktions- oder Distributionsfirmen. Zudem sollte ein solches Schreiben in gedruckter Form vorliegen und die Anwaltskanzlei deutlich identifizierbar machen. Auch die angegebene Telefonnummer führt ins Leere.
Einige weitere Indizien für Spam-Mails:
· Unseriöse Rechtschreibung
Addresse wird nicht mit Doppel-D geschrieben.
· Absender beachten
Anscheinend hat sich beim Klosterhof ein Trojaner eingenistet. Fleißige E-Mail-Schreiber können den Absender über die unsachgemäße Verwendung seiner Webadresse in Kenntnis setzen.
· Rechtsverdreher
Der §19a UrhG betrifft die Verfügbarmachung von urheberrechtlich geschütztem Material. Dieser Sachverhalt liegt in diesem Fall nicht vor. Das reine Herunterladen – ohne gleichzeitigen Upload via Peer-to-Peer – ist nach §19a UrhG keine Straftat.
· Fragwürdige Fakten
Kalebic ist ein Nach-, kein Vorname; die IP-Adresse liegt in den USA; es ist kaum vorstellbar einen ganzen Film in nur einer Sekunde herunterladen zu können.
Sofort löschen
Eine solche Nachricht ist also kein Grund zur Panik. Auf keinen Fall sollte das außergerichtliche Bußgeld bezahlt werden. Auch die im Anhang befindliche Datei darf nicht geöffnet werden. Sie könnte Viren oder Trojaner beinhalten, die sich auf ihrem PC einnisten würden. Das richtige Vorgehen ist es, die Mail zu löschen und zu ignorieren.