Falsche Abmahnungen: Vorsicht vor Spam vom Anwalt
Zwar treibt der in Lünen ansässige Rechtsanwalt Meier schon länger im Namen der Trak Music GnbR Abmahngebühren ein, doch mit diesen Spam-Mails hat er nichts zu tun.
Auf seiner Webseite erklärt er:
Achtung! Falsche Emails im Umlauf!!!
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass unter der Ausnutzung meines Namens bzw. der ehemaligen Tätigkeit meiner Kanzlei, im Bereich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus Urheberrechtsverletzungen, Emails versandt werden, die den Betreff haben:
„Rechtsanwalt Marcus Meier verlangt 297,98 Euro für eine außergerichtliche Einigung“
Hierbei handelt es sich nicht um eine von mir oder meiner Kanzlei verfasste Email!!!
Die Absenderadresse wechselt, stammt teilweise aus Russland, die in der E-Mail angegebene Telefonnummer existiert nicht oder verbindet mit Privathaushalten und die Abmahn-Beträge variieren auch. In der uns vorliegenden Spam-Mail wird etwa ein Bußgeld in Höhe von 274,42 Euro gefordert.

Nicht nur Meier
Diese E-Mails sind kein Einzelfall, sondern Teil einer größeren Spam-Welle, die gerade durch das Internet rollt. Die Muster sind offensichtlich immer gleich: Es wird auf einen Verstoß gegen den Paragraphen 19a verwiesen, eine Zahlung zwischen 200 und 500 Euro verlangt und mit dem Namen einer existierenden Abmahnkanzlei unterschrieben, weswegen viele Nutzer die Echtheit der E-Mails nicht anzweifeln.
Das dies jedoch falsch ist, weiß auch der Kölner Abmahnanwalt Christian Solmecke auf welt.de: „Hier wird keine Unterlassungserklärung verlangt – bereits da sollten Sie stutzig werden, denn in der Regel wird eine solche verlangt.“
Beispiel für eine falsche Abmahnung:
Von: mystically@solart.de
Betreff: Rechtsanwalt Marcus Meier verlangt 274.42 Euro für eine außergerichtliche Einigung
Guten Tag,
Dies ist eine Abmahnung wegen Ihres Verstoßes gegen §19a UrhG am 03.07.2014. Das Musikalbum „Black Sabbath – 13“ wurde von Ihrer IP 31.141.148.176 gegen 22:00:36 gedownloadet. Dies verstößt gegen § 19a UrhG und muss zum zuständigen Amtsgericht Zivilgericht gemeldet werden. Nur die schnellstmögliche Zahlung eins Bußgeldes von 274.42 Euro kann dies abwenden. Wir erwarten den Zahlungseingang innerhalb der nächsten 48 Stunden. Details finden Sie im angehängten Dokument 4074de2e0264.zip
Hochachtungsvoll,
Rechtsanwalt Marcus Meier
+4939214375660
Die in den Mails genannten Rechtsanwaltskanzleien haben aktuell alle Hände voll zu tun, die Gemüter wieder zu besänftigen. “Allein am Montagmorgen haben schon über 100 Betroffene bei uns in der Kanzlei angerufen. Wir gehen davon aus, dass heute mehrere 10.000 Menschen eine solche Fake-Abmahnung bekommen haben,“ so Solmecke weiter.
Vorgehen beim Erhalt dieser Spam-Abmahnung
Die einzige Handlungsoption für Betroffene ist das ungesehene Löschen der Spam-Mail. Keinesfalls sollte der Betrag überwiesen werden. Auch das angehängte zip-Dokument sollte unberührt in den Papierkorb wandern. In dieser Datei könnte sich außerdem schadhafte Software verstecken, die Daten der angeschriebenen Nutzer erbeuten will. Von einem Öffnungsversuch dieser Datei ist unbedingt abzuraten, da bisher noch ungeklärt ist, welche Probleme das Virus tatsächlich hervorruft. Sollten Sie bereits auf den Anhang geklickt haben, sollten Sie dringend Ihren PC säubern. Lassen Sie dazu einen gängigen Virenscanner wie Kaspersky oder Avira ihr System scannen.
Auch ich habe gestern so eine Mail bekommen
Dakic Karcher (scolex@abidisiakum.de)
Der Kontaktliste hinzufügen
Anlage
07.07.2014
[Behält diese Nachricht oben im Posteingang.]
An: \>
scolex@abidisiakum.de
Von: Dakic Karcher (scolex@abidisiakum.de) Sie haben diese Nachricht an den aktuellen Speicherort verschoben.
Gesendet: Montag, 7. Juli 2014 15:14:22
Anlagen: 1 Anlage | Alles als ZIP-Datei herunterladen (43,0 KB)
koinonia.zip (43,0 KB)
Teile dieser Nachricht wurden zu Ihrer Sicherheit blockiert.
Inhalt anzeigen|Ich vertraue „scolex@abidisiakum.de“. Inhalt immer anzeigen.
Guten Tag,
Unsere Anwaltskanzlei Waldorf Frommer hat Hinweise darauf, dass am 03-07-2014 der Film „Edge of Tomorrow“ von Ihrer IP, der 84.141.171.29, illegal gedownloadet wurde, und zwar um 14:13:22.
Das verstößt gegen §19a UrhG, was einen Strafverstoß mit sich bringt. Falls Sie uns keine Strafgebühr i.H.v. 451.63
Euro innerhalb der nächsten drei Tage überweisen. Sämtliche Einzelheiten finden Sie im Anhang koinonia.zip. Bitte sputen Sie sich mit der
Überweisung, falls Sie ein Gerichtsverfahren verhindern möchten.
Hochachtungsvoll,
Waldorf Frommer
+49 37421 5170 434
……auch hier Vorsicht: gestern erhalten, auch mit Anhang einer bourdon.zip., heute gelöscht…….
beste Grüße
Guten Tag,
Unsere Anwaltskanzlei Baek Law hat Hinweise darauf, dass am 05.07.2014 der Film „Speed“ von Ihrer IP, der xy, illegal gedownloadet wurde, und zwar um 19:17:57.
Das verstößt gegen §19a UrhG, was einen Gesetzesbruch mit sich bringt. Falls Sie uns keine Strafgebühr i.H.v. 439.38
Euro innerhalb der nächsten drei Tage überweisen. Sämtliche Einzelheiten finden Sie im Anhang bourdon.zip. Bitte zügeln Sie sich mit der
Zahlung, falls Sie ein Verfahren vor Gericht verhindern wollen.
Hochachtungsvoll,
Baek Law
Hört sich fast identisch an wie meine. Habe sie vor 2 Tagen bekommen.
Anhang: handy.zip
Guten Tag,
Unsere Anwaltskanzlei Lihl hat Hinweise darauf, dass am 2.7.2014 der Film „Captain
Phillips“ von Ihrer IP illegal geladen wurde.Das verstößt gegen §19a UrhG, was eine Straf-
tat mit sich bringt.Falls Sie uns keine Strafgebühr i.H.v. 480.63 Euro innerhalb der nächsten
drei Tage überweisen.Sämtliche Daten finden Sie im Attachment handy.zip. Bitte zügeln Sie sich mit der Überweisung, falls Sie einen Gerichtsprozess verhindern wollen.
Hochachtungsvoll,Lihl
+4983626548700
Habe alles gelöscht
Bei mir stand im Betreff:
Dr. Johannes Rübenach verlangt 249.39 Euro für eine außergerichtliche Einigung.
Nix wie weg in den Papierkorb.
Sehr geehrte/r xxx,
am 29.06.2014 um 23:15:43 Uhr ist von Ihrer IP Adresse Nr. 99.245.227.249 eine Urheberrechtsverletzung an dem Objekt unseres Kunden begangen. Sie haben den Porno: Das Besteigen der Lämmer von dem Anbieter Youporn, angeschaut.
Aufgrund des § 53 des UrhG steht es uns frei, jedes Anlegen einer unerlaubten Kopie durch eine Anzeige zu bestrafen. Im Anhang finden Sie die Anzeige und die Beschwerdedetails.
Der neue § 52b regelt den Umgang von öffentlichen und wissenschaftlichen Bibliotheken mit elektronisch verfügbaren Werken. Digitale Werke dürfen ausschließlich an elektronischen Leseplätzen innerhalb der jeweiligen Bibliotheken wiedergegeben werden. Eine Nutzung dieser Inhalte von außerhalb, selbst von anderen Gebäuden der gleichen Universität, ist verboten.
Mit freundlichen Grüßen
RA Matthias Back (schrott05@online.de)
habe heute bekommen. ZIP habe ich nicht aufgemacht..aber vorsichtig..abzocker!
Habe schon zwei mails von „RA Back“ bekommen. Eine mit Betreff „Urheberrechtsverletzung“ eine mit „Rechnung“.Habe keine von beiden geöffnet, da ich den Absender nicht kannte und absolut keine Vorstellung habe, was ich verbrochen haben soll.
Nun treibt mich die Frage um, wie die Rechtslage ist, falls ich über einen versehentlichen Klick oder nicht gelesene, aber akzeptierte AGB unwissentlich eingewilligt haben sollte, Rechnungen zu akzeptieren, die ausschließlich per e-mail an mich geschickt werden.
diese habe ich erhalten :
Guten Tag,
Am 03.08.2014 wurde von Ihrem Computer mit der IP-Addresse 68.41.16.200 um 03:48:59 der Film „Ride Along“ gedownloadet. Nach §19a UrhG ist dies ein krimineller Verstoß. Unsere Anwaltskanzlei muss dies ans zuständige Amtsgericht eskalieren, außer Sie Zahlen ein außergerichtliches Strafgeld in Höhe von 445.77 Euro an uns.
Die Rechnung „8037.cab“ entnehmen Sie dem Anhang.
Hochachtungsvoll,
Bosco Pech
+4941417306802