Niemals Auf Links unbekannter Absender klicken. (Bild:Joerg Habermeier/Fotolia)

Phishing-Mail: Die Verhandlung ihrer Sache

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In aktuellen Spam-Mails wollen Betrüger ihre Opfer unter dem Vorwand einer Gerichtsverhandlung in die Falle locken. (Bild: Joerg Habermeier – Fotolia)

Mögliche Absender der Spam-Mail

Oft können gefährliche E-Mails bereits vor dem Öffnen enttarnt werden. So gibt ein Blick auf den Betreff schon den ersten Hinweis über die Authentizität der E-Mail. „Die Verhandlung Ihrer Sache“ klingt weder persönlich noch seriös. In diesem Fall ist es also sehr zweifelhaft, dass es sich tatsächlich um eine Gerichtsverhandlung handelt, denn Gerichtsbescheide bzw. Gerichtsvorladungen werden niemals per E-Mail und ausnahmslos per Post versandt.

Auch eine Domain, die von der offiziellen des angeblichen Absenders abweicht, ist ein sicheres Zeichen für Betrug, zum Beispiel:

  • Der Gerichtsbescheid <support 198@123posterxxxl.de>
  • Der Gerichtsbescheid <support631@3-d-postcards.de>

Der Inhalt der gefakten Mail

Der nächste Hinweis auf betrügerische Absichten ist direkt zu Beginn des Haupttextes der Mail zu finden. Statt einer Anrede mit dem korrekten Namen des Empfängers wird eine Floskel verwendet, die bestenfalls eine Überschrift aber keine Anrede ist:

Die Vorladung vor Gericht,

Hiermit mochten wir Sie daruber informieren,
Sie sollen am 24. April 2014
um 10 Uhr morgens vor Gericht erscheinen.

Es findet die Verhandlung Ihrer Sache statt.
Vorbereiten Sie bitte und nehmen Sie alle
die Sache betroffenen Papiere mit,
die Zeugen sollen Ihrerseits am Verhandlungstag
auch vor Gericht erscheinen.

Die Vorladungskopie finden Sie in der Briefanlage.
Lesen Sie bitte den Brief aufmerksam.

Die Anmerkung: falls Sie von der Verhandlung fernbleiben,
kann der Richter in Ihrer Abwesenheit verhandeln.

Hochachtungsvoll,
Gerichtssekretar.

Anhang: Der_Gerichtsbescheid_N2575.zip

Die in der Phishing-Mail enthaltenen zahlreichen Fehler in deutscher Grammatik, Satzbau und Rechtschreibung würden in einer tatsächlichen Vorladung ebenfalls nie vorkommen. Verdächtig ist zudem die Unterzeichnung mit der anonymen Floskel „Gerichtssekretar“ statt eines spezifischen Namens. Die weiteren Merkmale der Spam-Mail im Überblick:

  • chaotische Zahlen-/Buchstabenkombinationen im Absender
  • Anhang einer .zip Datei, die unbedingt geöffnet werden soll

So kann man sich gegen die Betrugsversuche schützen

Am besten ist es, die E-Mail auf den ersten Blick zu enttarnen und ungeöffnet zu löschen. Hat man die Phishing-Mail bereits geöffnet, sollte man der Aufforderung, die angefügte .zip Datei zu öffnen, auf keinen Fall nachkommen. Darin enthalten sind in der Regel Trojaner, Malware oder ähnliche Schadsoftware, die – vom Nutzer unbemerkt – sensible persönliche Informationen wie Passwörter oder Kontodaten ausspionieren können.

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