Redtube: Wichtigste Entwicklungen im Abmahnverfahren
Wie alles begann
Im vergangenen Jahr haben bis zu 20.000 Internetnutzer in Deutschland eine Abmahnung der Augsburger Anwaltskanzlei Urmann + Collegen erhalten, da diese angeblich Filme auf der Porno-Seite REDTUBE.com gestreamt und dadurch Urheberrechtsverletzungen begangen haben sollen. Mittlerweile wird der Verdacht immer größer, dass die Nutzer die Seite gar nicht freiwillig aufgesucht haben, sondern auf diese umgeleitet wurden. Auftraggeber war die Schweizer Firma „The Archive AG“. An die Daten der User ist das Unternehmen mithilfe des Kölner Landesgerichts gekommen.
Das Streamen von Inhalten ist laut BMJ zulässig
Vor wenigen Tagen verließ das Justizministerium verlauten, dass seiner Ansicht nach das Streamen von Inhalten zulässig sei, da es zu keiner Urheberrechtsverletzung dabei kommen würde. Doch letztlich hat der Europäische Gerichtshof darüber zu entscheiden. Daher wird die Kanzlei Urmann + Collegen weitere Abmahnungen verschicken. Währenddessen haben einige Betroffene ihre Anwälte von Müller Müller Rößner eingeschaltet, die nun wegen besonders schweren Betrugs und Erpressung Strafanzeige stellen.
Die Hintermänner setzten sich ab
Weil der Kanzlei nun Erpressung zum Vorwurf gemacht wird, hat diese mit juristischen Konsequenzen zu rechnen. Doch um diesem Vorwurf zu entgehen, wie „Die Welt“ berichtet, fliehen die dafür verantwortlichen Hintermänner bzw. ist „The Archive AG“ in eine kleine Gemeinde im Züricher Oberland umgezogen. Hinzu kommt, dass sich der damalige Direktor Philipp Wiik zurückgezogen hat und nun sein Nachfolger ein gewisser Djengue Nounagnon Sedjro Crespin für die Misere geradestehen muss.
Da es heißt, dass die Firma erst einmal nicht mehr erreichbar sei, können keine Nachfragen gestellt werden. Auch die Website ist nicht mehr online und eine Telefonnummer gibt es auch nicht mehr. Schweizer Behörden ermitteln bereits gegen die Direktoren wegen Computerbetrugs. Auch der Anwaltskanzlei U + R könnte ein Berufsausübungsverbot drohen, weil der Besitzer Urmann sein Unternehmen nach Hamburg verlegt hat, selbst aber noch in Regensburg wohnhaft ist und so gegen die Bundesrechtsanwaltsordnung verstößt.
Zweifel am (vollständigen) Rechtsbesitz
Ende 2013 sind Zweifel aufgekommen, dass „The Archive AG“ überhaupt rechtmäßiger Eigentümer der umstrittenen REDTUBE-Videos ist. Die Firma behauptete, Verwertungsrechte an vier Porno-Videos zu haben, die unerlaubt bei REDTUBE abgerufen werden konnten. Die Filme sollen ursprünglich von der Berliner Firma Hausner Productions kommen, welche die Rechte daran von der spanischen Firma Serrato Consultores S.L. erworben haben soll. Doch es besteht hierbei wiederum der Verdacht, dass die Filme von der amerikanischen Firma Combat Zone USA produziert wurden und noch unter den Originaltiteln vermarktet werden.
Konsequenzen für die betroffenen User
Sollte sich herausstellen „dass mit der Rechtskette etwas nicht in Ordnung ist“, hätten die betroffenen User einen Anspruch auf Schadensersatz gegen „The Archive AG“, so der Rechtsanwalt Urmann. Ob die Abgemahnten jedoch ihre Ansprüche durchsetzen könnten, ist fraglich. Würden die abgemahnten Nutzer die geforderte Summe von 250 Euro und die Anwaltskosten zurückverlangen, würde das Unternehmen in Konkurs gehen.
In den vergangenen Wochen haben nochmal Diehl und Partner reagiert und Stellung zu der öffentlichen Diskussion genommen.
Sie distanzieren sich von Massenabmahnungen und haben nochmal Ihre Gutachtertätigkeit im GLADII-Fall auf das niedrige Niveau festgezurrt, dass der liebe Herr Dr.Schorr auch tatsächlich gemacht hat,
Zitat: “Alleiniger Untersuchungsgegenstand (..) war die Fragestellung, ob diese Software dazu geeignet ist,
(…) die IP-Adresse, (…) die Nutzungszeit und Dauer und (…) die Identität von Video-Dateien festzustellen, die über das Internet bereitgestellt und heruntergeladen werden können.
Dazu wurden vom Auftraggeber mehrere Videodateien konkret benannt,
anhand derer die genannten drei Funktionen der Software GLADII 1.1.3 zu testen waren.”
Sie schließen dann auch noch aus, dass sie Arbeitsweise der Software und rechtliche Fragen behandelt haben.
Herr Reichert geht dabei scheinbar volles Risiko oder verpasst die Chance lieber den Mund zu halten. Zitat: “Uns geht es darum, dass die Rechteinhaber gestärkt werden und die User, wenn sie bestimmten Content, gleich ob Filme, Serien oder Musik genießen wollen, auf die legalen Seiten gehen. Dort müssen sie gemeinhin etwas zahlen, wie etwa wenn Sie bei Maxdome einen Film estellen.”
Die User sollen also auf die legalen Seiten gehen. Dumm nur, dass Redtube (egal wie man zum Pornoportal steht) legal war, legal ist und sicher noch länger legal sein wird. Aber seine Aussage geht weiter, Zitat: “Wenn sie gar nichts tun, dann wird es bald bis auf einige Ausnahmen keinen neuen spannenden Content mehr geben. Wer soll denn investieren, wenn alles ohne jegliche Kontrolle und Zustimmung der Urheber und Rechteinhaber zum Streamen bereitgestellt wird?” Spannender Content? Die Ansprüche an spannenden Content scheinen von Usern zu Abmahnern unterschiedlich zu sein. Die von THE ARCHIVE AG abgemahnten Filme fallen wohl eher unter Pornoszenenzusammenschnitt ohne Nährwertgehalt. Wobei, wir haben schon wie andere berichtet, es wohl eher Probleme mit den Urheberrechten gibt. Amüsant und erschreckend sind dann auch die Aussagen zu den Filmrechten. Auf die Frage, dass die Hausner Production gar nicht existiert(e) (siehe hier), und ob er die Rechte geprüft hat, äußert Reichert, Zitat: “Die Frage ist etwas branchenfremd, da Rechte üblicherweise in Form von Verträgen übertragen werden. In diesen Verträgen garantiert der Rechteinhaber ausdrücklich, dass er im Besitz dieser Rechte ist. Nur so funktioniert die gesamte Medienbranche. Wenn alle Branchenteilnehmer immer die gesamte Rechtekette, die ja teilweise Jahrzehnte zurückreichen kann, durchprüfen wollten, würde die Industrie zusammenbrechen.” Wenn diese Aussage nur ansatzweise stimmt, dann sollte man selbst legale Portale meiden, da die Rechte nie geprüft übernommen wurden. Ob das maxdome, videoload und andere Branchenriesen bestätigen würden? Lächerlicher Unsinn! Wo bleibt nur der Blitz Gottes bei soviel Unsinn. Herr Reichert schadet der guten Filmindustrie und wirklichen Rechteinhabern mehr als er glaubt. Gleichzeitig gibt er mit dieser Aussage eine Schablone zur Verteidigung gegen jede Abmahnung, da die Rechte scheinbar von keinem Abmahner in unserem schönen Land geprüft werden. Also immer Alles anzweifeln! So lange bis eine Prüfung durch Abmahner vorgelegt wird.
Auch lustig ist die Antwort auf die Frage wie denn ein Verhältnis zu itGuards zustande gekommen ist. Zitat: “itGuards ist an uns herangetreten.” Aus welchem Blickwinkel man das betrachtet, ist wohl eher egal, wenn man deren Verflechtungen kennt. Ich finde das immer noch ziemlich waghalsig von dieser Geschichte nicht abzurücken. Eben auch, da wir wissen, dass itGuards seit Dezember 2013 gar keine offizielle Adresse mehr besitzt (weil gekündigt) und nur ein Postfach für 75 $ gemietet wurde. Diese Firma bzw. deren Hintermänner sind tatsächlich auf der Flucht. Hoffen wir auf den Annual Report im März 2014. Da müssen die Hintermänner Ross und Reiter nennen. Ob Sie es tun?
Die itGuards sollen laut Interview mit Ihrer Software (die irgendwo im Briefkasten entwickelt, betrieben und verkauft wurde) ja wirklich was Wundersames erstellt haben. Zitat aus dem Interview: “Es gibt eine derzeit weltweit einzigartige Software, die etwas kann, von dem alle irgendwie vorher gesagt haben, es ginge nicht.” Scheinbar ist die Software so toll, dass Diehl und Partner in der oben genannten Pressemitteilung feststellen, Zitat: “Richtig ist, dass wir im August 2012 mit der Bitte um Erstellung einer Patentanmeldung zu einer neuen Software kontaktiert wurden. Als sich nach kursorischer Prüfung ergeben hat, dass ein gewerbliches Schutzrecht nicht aussichtsreich erscheint (…)“! Also? So gut, dass ein Patent nicht sinnvoll ist? Wahrscheinlich ist die Software so gut, dass Menschen sie nicht begreifen? Nun, ich höre lieber auf, da Herr R. sich weiter reinredet. Er gibt an, dass keine Umleitung über gekauften Traffic stattgefunden hat (trafficholder etc.) und auch nicht auf die Serverlogs von redtube zugegriffen wurde. Okay, das akzeptieren wir für immer. Das ist dann insoweit interessant, dass der Nachbau der Software anhand des Gutachtens und auch die bisherigen Spekulationen dank dieses Interviews wohl bestätigen, dass die Abmahner die Videos selbst angeboten haben. Weil das Abphishen der IPs unter diesen uns ausgeplauderten Voraussetzungen technisch anders nicht geht! Punkt! Danke Herr R.! Vielen Dank! Geben Sie einfach noch ein paar mehr Interviews.
Im Interview sagt der gute Mann dann auch tatsächlich, dass es noch ein weiteres Gutachten gibt. Ein Gutachten, dass die rechtliche Seite betrachtet. Beide Gutachten sind nach Aussage von Reichert aber absolut fantastisch weil, Zitat: “Uns liegen, wie bereits erwähnt, zwei Gutachten von zwei renommierten Gutachterbüros vor, die in ihrer Aussage über jeden Zweifel erhaben sind.“ Das rechtliche Gutachten wird aber wohl nicht veröffentlicht. Es ist eben über jeden Zweifel erhaben. Wenn ich spekulieren darf, dann würde ich glauben, dass die Gutachteranwälte nach der ersten Pleite nicht bekannt werden wollen? *lach* Wer weiß das schon? Sie können es ja veröffentlichen. Aber den Mut haben sie nicht!!!