Apple bestreitet Sicherheitslücken in der iCloud. (Bild: violetkaipa - Fotolia)

Abmahnung vom Pornoanbieter Redtube.com

Rechtliche Konsequenzen für Streaming-User

Dass das Filesharing von Musik und Filmen schon länger nicht mehr sicher ist und man darauf gefasst sein muss, Post vom Anwalt zu erhalten, ist nichts Neues. Doch dass nun auch User, die Videos nur per Streaming auf einer Website anschauen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen müssen, kam bisher noch nie vor und versetzt daher die Netzwelt in Panik.

Die Regensburger Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) verschickt zur Zeit Tausende von Abmahnungen an Nutzer der Porno-Plattform Redtube.com und fordert diese auf, 250 € zu bezahlen, um einem teuren Gerichtsprozess zu entgehen. Mehr als 10.000 User sollen davon betroffen sein, schätzt der auf Filesharing-Abmahnungen spezialisierte Rechtsanwalt Christian Solmecke.

Abmahnwelle für Streaming-User
Abmahnwelle für Streaming-User (Bild: violetkaipa – Fotolia)

Wie die Kanzlei an die Adressen gekommen sein könnte

Wie die abmahnende Kanzlei überhaupt an die Daten der Nutzer gekommen ist, bleibt weiterhin ein Rätsel. Viele Expertin sind sich sicher, dass zweifelhafter Methoden genutzt wurden. Schon im vergangenen Jahr plante U + C Zahlungsunwillige in der Öffentlichkeit zu diffamieren. Zwar ist es Gerichten und Behörden bei illegalen Downloads und Filesharing erlaubt die Postadressen an die Rechteinhaber zu übermitteln, doch gilt dies bei Streaming-Nutzern wegen der unklaren Rechtslage im Urheberrecht als Tabu. Außerdem gibt es keine entsprechenden Gesetzte und Urteile.

Dennoch hat U + C laut der „Welt“ einen Antrag gestellt, woraufhin das LG Köln der Kanzlei die Daten zugesandt hat. Damit könnte sie sich nach Informationen der Welt rechtlich auf dünnes Eis begeben haben. Unklar bleibt jedoch nach wie vor, wie die Kanzlei an die IP-Adressen gekommen ist. Solange der User keine Daten hochlädt, besteht die IP-Verbindung nur zwischen seiner Adresse und der Porno-Plattform. Heißt also, dass Redtube.com selbst die Adressen an die Kanzlei abgegeben hat oder laut der Welt, die Verbindungen illegal abgehört wurden. Die Kanzlei Ferner verfolgt weiter den Hinweis, dass die Adressen durch einen Virus beschafft worden sein könnten.

Juristische Unterschiede beim Herunterladen und Streamen

Zwischen Herunterladen und Streamen gibt es rechtlich gesehen große Unterschiede, denn beim Streamen werden keine Inhalte angeboten und auf dem eigenen Rechner gespeichert, sondern direkt im Internet angeschaut. Mit Abmahnungen für illegale Downloads werden schon seit Jahren Millionen verdient. Doch wenn man Inhalte streamt, bewegt man sich juristisch gesehen in einer Grauzone, weil nicht ersichtlich ist, ob es zu direkten Urheberrechtsverletzungen kommt. Nur derjenige, der den Inhalt hochlädt, macht sich strafbar.

Ob die Abmahnungen rechtens sind, ist nach Ansicht vieler Anwälte fraglich. Damit eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, muss der Inhalt aus einer offensichtlich illegalen Quelle genutzt worden sein, was für den Nutzer häufig nicht ersichtlich ist und auch nicht sein kann.

Solmecke rät daher dazu, die beigefügte Unterlassungserklärung nicht zu unterzeichnen und die 250 € nicht zu bezahlen, bis eine Rechtmäßigkeit nachgewiesen wird.

Achtung Trittbrettfahrer

Neben der genannten Kanzlei nutzen immer mehr Trittbrettfahrer den Vorfall und versenden Hunderte Spam-Mails. Diese haben auf den ersten Blick den gleichen Inhalt, wie die Abmahnungen von U + C. Erst bei genaueren Hinsehen werden die Anzeichen für Spam sichtbar.

  • Verwendung von fiktiven und unseriösen E-Mail-Adressen
  • Anhang als zip.Datei

Der Anhang darf auf keinen Fall geöffnet werden, da sich hinter der zip.Datei ein Virus befindet.

3 thoughts on “Abmahnung vom Pornoanbieter Redtube.com

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert