Versteckte Kosten in AGB und im Kleingedruckten müssen nicht bezahlt werden
Das ist mal ein Urteil, auf das viele Leute im weltweiten Netz gewartet haben. Das Amtsgericht München hat nun entschieden, dass versteckte Kosten auf Internetseiten, die nur in den AGBs oder dem Kleingedruckten zu lesen sind, nicht bezahlt werden müssen. Wie wir hier schon berichteten gibt es im Netz diverse Seiten, die mit nicht auf dem ersten Blick ersichtlichen Kosten die Leute dazu verleiten, sich anzumelden und eine einfache Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. Das tat auch eine Dame, um ihre Lebenserwartung zu berechnen.
Sie gab also ihre Daten ein, auch gelockt durch ein Gewinnspiel. Sie bestätigte die AGBs gelesen zu haben und drückte auf den Anmeldebutton. Sie übersah aber den mehrzeiligen Text unter diesem Button, der auf die 30 Euro hinwies, die der Seitenbetreiber für seine simple Dienstleistung haben wollte. Der genauen Regelungen standen in den AGBs. Die Dame erhielt also eine Rechnung und weigerte sich aber die Rechnung zu bezahlen, da es für sie nicht ersichtlich war, dass das Angebot etwas koste. Der Seitenbetreiber war natürlich anderer Meinung (sie hatte ja mit einem Häkchen die AGBs akzeptiert) und zog vor Gericht. Da hatte er aber das Nachsehen. Das Gericht wies die Klage ab und meinte:
„Versteckt sich die Zahlungspflicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungewöhnlich und überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerechnet werden musste“
Das Urteil (AG München, Urteil vom 16.01.2007, Az. 161 C 23695/06) ist rechtskräftig und wird für mächtig Wirbel sorgen. Im Internet gibt es diverse Angebote dieser Art – von der Lebenserwartung über Fabrikverkauf, Spiele oder Routenplaner bis hin zur Ahnenforschung -, bei denen die entstehenden Kosten im Kleingedruckten und in den AGBs versteckt werden. Wer darauf hereinfällt und sich registriert, wird bei Zahlungsverweigerung mit Rechnungen und Mahnungen konfrontiert. Verbraucherschützer raten zwar schon seit langem, entsprechende Rechnungen einfach nicht zu bezahlen, mit dem Münchner Urteil in der Hand dürften verunsicherte Verbraucher nun aber wieder etwas ruhiger schlafen können.
Hallo Zusammen und gutes neues Jahr 2009,
es tut gut, wenn man nicht ganz alleine ist. Mir ist das komplette System abgestürzt.
Es half nur noch eine Neuinstallation. Um meine Daten wieder öffnen zu können, mußte ich mir sämtliche kostenlose Software wieder neu installieren und Downloaden.
Da ist es passiert : Auf der Seite mit kostenlosen OpenOffice, das mir eigentlich schon vertraut war. wurde ich eine andere Seite geleitet und mußte meine Daten und email adresse eingeben und die AGBs bestättigen, so wie man das so kennt wie bei ebay unsweiter.
Das hab ich gemacht um meinen kostenlosen Dounload zu bekommen. Böses Faul!!!!
Mit dem erhaltenen Paßwort habe ich mich eingelogt, aber der Dounload funktionierte nicht.
Das einzig was funktionierte war die Rechnung die ich am nächsten Tag per Mail erhielt, inkl. Drohungen vom Feinsten bei nicht Zahlung bis zum 02.01.2009
Oh je !!! Was nun?? Das finanzielle hatte ich glatt überlesen in den AGBs.
Email Adresse habe ich vor lauter Schreck schon gelöscht existiert nicht mehr.
Damit die bösen Buben mir einen Brief schreiben müssen.
Wer kann helfen
Freue mich um jede Antwort.
HALLO HANS
HAB SO WAS ÄHNLICHES ERLEBT!!!
MITTLERWEILE HAB ICH BEREITS DAS 2.SCHREIBEN EINES IM MÜNCHEN SITZENDEN RECHTSANWALT!!!MIT ANGEBLICH LETZTER MAHNUNG WAS ZUFOLGE HAT DAS ES NUN ANS AMTSGERICHT GEHT!!!!
TROTZDEM WERDE ICH NICHT BEZAHLEN!!!!DEN DER ANWALTSBRIEF IST NOCH NICHT MAL ORIGINAL UNTERSCHRIEBEN!!!!UND DIE ERSTE MAHNUNG HAB ICH 26.08.08 erhalten die 2.DANN GESTERN WRTE AB UND MACH DICH IM NET SCHLAU
WÜNSCH DIR VIEL GLÜCK
LG SABINE
Hallo,
ich habe da mal ein Problem, ich habe mir einen angeblichen „Grats Movie Player“ im Internet heruntergeladen, aber meine Anmeldedaten (Name,Anschrift etc.)habe ich alles mit Test, Teststr. 1. etc ausgefüllt.
Mit dem erhaltenen Paßwort habe ich mich eingelogt, aber der Dounload funktionierte nicht.
Das finanziell stand nur „“Gratis Player““
Jetzt bekomme ich ne Rechnung, dass der Player 98 Eur kostet..!!!!!!! Was soll ich nun machen?
In der Email steht folgendes:
Sollte weiterhin keine Zahlung erfolgen, sehen wir uns gezwungen unseren
Rechtsanwalt mit der Einziehung der Forderung zu beauftragen, wodurch Ihnen
weitere Kosten entstehen würden.
Vermeiden Sie dies durch eine rechtzeitige Zahlung!
Zu Ihrer Information teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Seit dem 01.01.2008 ist in Deutschland die Vorratsdatenspeicherung in Kraft getreten.
Der Internetprovider exxxxxxxxxxx.adsl.alicedsl.de speichert die IP-Adresse 52.580.19.154 welche bei
der Anmeldung auf der Internet Seite übermittelt wurde.
–>> Kann mir dazu jemand Helfen???
1000 Dank schonmal
Liebe Grüße
Stefan
Hallo Zusammen,
wie schaut es denn in dem Falle aus, wenn Singlebörsen in den AGBs verstecken, dass sog. „Animateure“ Fake-Profile betreiben, um einen bei der Stange zu halten und zum Zahlen zu bewegen?