In eigener Sache: Spam richtig melden

Mit dem neuen Design von Spam-Info rückt auch das Melden von dubiosen Nachrichten und Spams in den Fokus. Damit wir auch in Zukunft schnell und zuverlässig auf Ihre Benachrichtigungen eingehen können, gibt es die Funktion „Spam Melden“.

Spam melden

Nach dem Eingeben des Namens und der E-Mail-Adresse folgt die der Art des Spams. Handelt es sich um eine Nachricht, die man in das Mail-Postfach bekommt, wählt man „E-Mail-Spam“. Das gleiche Prinzip gilt auch für Telefon-Spam, Fax-Spam oder Website-Spam. Diese Eingabe erleichtert uns die Zuordnung in die Kategorien.

Im Anschluss folgt das Textfeld, in das die wesentlichen Informationen eingetragen werden. Dabei benötigen wir einige Grundinformationen, die hinterlegt werden müssen:

  1. Betreff: Eine kurze Beschreibung der Spam-Nachricht
  2. Absender: Der Urheber der Spam-Nachricht
  3. Betrug: Worin liegt der Betrug der Spam-Nachricht?
  4. Hintergrundinformationen: Haben sie schon einmal Kontakt mit dem Shop/Unternehmen oder Absender gehabt?

Nachdem sie die Punkte ausgefüllt haben, können sie die eigentliche Spam-Nachricht einfach in das Textfeld und unter ihren Informationen einfügen. Das funktioniert am Einfachsten, in dem sie die Nachricht bei sich ausschneiden und im Anschluss in das Textfeld kopieren. Wir werden uns so schnell wie möglich um den Fall kümmern, damit auch andere Betroffene unkompliziert von dem Betrug informiert werden.

 

4 thoughts on “In eigener Sache: Spam richtig melden

  • Sehr geehrte/r ,

    wir wurden von Heine Online GmbH beauftragt die gesetzlichen Interessen zu vertreten. Die Bevollmächtigung wurde anwaltlich schriftlich zugesichert.

    Mit dem ausgeführtem Auftrag vom 16.05.2013 haben Sie sich vertraglich verpflichtet die Summe von 149,00 Euro an Heine Online GmbH zu begleichen. Dieser Verpflichtung sind Sie bis jetzt nicht nachgekommen. Weiterhin sind Sie aus Gründen des Verzuges gezwungen die Kosten unserer Leistung zu tragen.

    Diese ergeben sich nach dieser Abrechnung:

    EUR 13,00 (nach Nr. 377 RGV}
    EUR 9,00 (Pauschalvergütung gemäß § 4 Abs. 1 und 2 RVG}

    Wir zwingen Sie mit Kraft unserer Mandantschaft den gesamten Betrag auf das Bankkonto unseren Mandanten zu übersenden. Die Bankdaten und die Lieferdaten Ihrer Bestellung finden Sie im angehängtem Ordner. Für den Eingang der Zahlung geben wir Ihnen eine letzte Frist bis zum 15.06.2013.

    Das Einhalten dieser Pflicht liegt auch in Ihrem Interesse. Sofern Sie diese Frist fruchtlos verstreichen, werden ohne weitere Aufforderung gerichtliche Schritte einleitet. Dadurch werden Ihnen weitere, beträchtliche Kosten entstehen.

    Mit freundliche Grüßen Magdalena Kübels Inkasso-Büro

    Antwort
    • Habe am 19.6.13 auch eine solche mail, allerdings über 590,00 erhalten, aber sonst der gleiche Inhalt.
      Habe Änhänge nicht geöffnet und gleich gelöscht.
      Wie kann man nur gegen solche Machenschaften vorgehen?
      Bitte warnen

      Antwort
  • Das wurde mir gesendet: Sehr geehrte/r …………
    unsere Anwaltskanzlei wurden am 25.06.2013 von der Firma Zalando Online GmbH AG beauftragt die gesetzlichen Interessen in Ihrem Fall zu schützen. Die Bevollmächtigung wurde notariell schriftlich versichert.

    Mit dem Auftrag vom 28.04.2013 haben Sie sich rechtlich verpflichtet die Rechnung von 235,00 Euro an Zalando Online GmbH AG zu überweisen. Der Versand erfolgte an die angegebene Adresse und ist nachweisbar.

    Kosten unserer Beauftragung und die gesetzlichen Mahnkosten:
    8,00 Euro (Vergütung gemäß RVG § 3 Abs. 1 und 2)
    19,00 Euro (nach Nummer 8795 RGV)

    Dieser Verpflichtung sind Sie bis jetzt nicht nachgekommen. Des Weiteren sind Sie verpflichtet die Ausgaben unserer Beauftragung im vollen Umfang zu zahlen.

    Wir zwingen Sie in Kraft des Gesetzes den gesamten Betrag auf das Bankkonto unseren Mandanten zu senden.

    Die Bankdaten und die Lieferdaten Ihrer Bestellung sehen Sie im Anhang. Für den Eingang der Zahlung geben wir Ihnen eine gesetzliche letzte Zeitfrist bis zum 30.06.2013.

    Mit besten Grüßen
    Elisa Fischer Anwaltschaft

    Antwort
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