Impressum: Pflicht für Homepage- bzw. Website-Betreiber

Das Domainsverwaltungsunternehmen Denic eG verwaltet momentan 11.486.231 .de-Domains. Die Anzahl der Domain-Registrierungen und neuen Webseiten-Betreiber steigt täglich. Nur was habe ich als Betreiber für Verpflichtungen?

Das Teledienstgesetz sagt: „Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten“.
Für Webseiten, die einen geschäftsmäßigen Zweck verfolgen gilt also Impressumspflicht (§ 5 TMG).

Für wen gilt die Impressumspflicht?

Für jeden ist also damit klar, dass Unternehmen, Redaktionsseiten und Online-Shops ein Impressum leichterkennbar auf der Internetseite bereitstellen müssen. Nur was ist mit meiner kleinen Homepage, meinem Forum oder mit meinem Blog – Impressumspflicht?

Sobald Geld auf der Webseite durch Werbung generiert wird, sollte dort ein Impressum zu finden sein. Gängige Werbeprogramme: Werbe-Banner, Partnerprogramme (Affilinet) oder das Google Werbeprogramm „Google AdSense“. Auch nur kleine Beträge, die noch nicht mal die Webhostingkosten decken, zählen dazu.

Fazit:

Ich würde jedem Betreiber empfehlen, dass er einfach auf allen seinen Webseiten einfach ein Impressum einbaut. Es kann ja nicht schaden – oder habe ich was zu verheimlichen? 😉

Erklärung: Google AdSense
Google AdSense stellt kostenlos Text-, Image- und Video-Anzeigen für Webseiten-Betreiber bereit, womit der Betreiber Einnahmen durch Werbung erzielen kann. Das Besondere an dem Werbeprogramm ist, dass die Anzeigen auf den Inhalt der Seite ausgerichtet sind.

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