„Schau, wer gestorben ist!“ – neues Facebook-Phishing
Leider wird Facebook immer wieder von Betrügern überrannt, die mit Nachrichten über den Facebook-Messenger auf Opferfang gehen – im Namen Ihrer Freunde. Dieses Mal mit einer Schocknachricht wie „Schau, wer gestorben ist!“.
Seltsame Nachrichten von Freunden
Wenn Ihnen einer Ihrer Freunde eine Nachricht über den Facebook-Messenger schickt, ist dies in der Regel kein Grund zu misstrauen. Genau deswegen verhält sich die Betrugsmasche so perfide, denn schnell klicken Sie auf den Link und landen damit in der Phishingfalle.
Bisher gingen vor allem Nachrichten herum, in denen man Sie fragte, ob Sie das in dem Video oder auf den Fotos seien, und sendete direkt einen Link mit. In der aktuellen Welle lockt eine Schocknachricht in die Falle: „schau, wer gestorben ist“. Wieder ein Link, den Sie anklicken sollen, um zu überprüfen, ob diese traurige Nachricht einen Ihrer Liebsten betreffen könnte – Sie müssen sich keine Vorwürfe machen, wenn Sie darauf reagieren.
Schocken mit dem Ukraine-Krieg
Die aktuellen Domains enden mit .ru – also Seiten aus Russland, wie es aussieht. In Bezug auf die politische Lage ist es umso dramatischer, denn viele Menschen möchten sich informieren. Doch diese Links führen nicht zu Nachrichten oder Informationen zu Ihren Herzmenschen! Egal, wie der Link angeteasert wird!
So (ähnlich) lautet die aktuelle Nachricht:
„schau, wer gestorben ist 🙁„
Das steckt hinter der Masche
Anstatt zu der zu erwartenden Nachricht zu gelangen, können mehrere Dinge passieren:
- Sie landen auf einem gefälschten Facebook-Log-in, über den Betrüger Ihre Daten abgreifen
- Sie sollen ein Browser-Plugin herunterladen, über welches Betrüger Sie ausspionieren können (und so auch beispielsweise an Bankdaten gelangen)
Hereingefallen? Das können Sie tun!
- Informieren Sie Ihre Facebook-Kontakte (denn diese erhalten ähnliche Phishingmails)
- Prüfen Sie Ihre Geräte auf Schadsoftware
- Sichern Sie alle Beweise mit Screenshots
- Kontaktieren Sie anschließend Ihr Bankinstitut und schildern Sie den Fall
- Sollte es zu unerklärlichen Abbuchungen kommen, sollten Sie eine Rückbuchung veranlasse