So können unliebsame Werbeanrufe weitgehend unterbunden werden
Die meisten kennen das Problem nur allzu gut: Es vergeht fast kein Tag, an dem man irgendwelche Anrufe bekommt, bei denen eine Person am anderen Ende des Hörers einem irgendetwas aufzuschwatzen versucht. Spam-Anrufe sind nicht nur nervig, gehören auch zu den fragwürdigsten und per Gesetz auch unerlaubten Methoden bei der Kundenansprache.
Meistens ist es auch so, dass die Anrufe immer genau dann erfolgen, wenn man sie gerade gar nicht gebrauchen kann, etwa wenn man einer bestimmten Arbeit sitzt, beim Essen ist oder gerade im Online Casino mit Echtgeld spielen ist.
Nichtsdestotrotz wird fleißig weitergemacht, zu Lasten der Verbraucher. Vielfach geht es um völlig überteuerte Produkte, fragwürdige Interviews und auch um handfesten Betrug. Nicht wenige fragen sich natürlich, wie man sich vor solchen Spam-Anrufen schützen kann.
Vorsicht vor Ping-Anrufen
Oft klingelt das Telefon nur kurz, ohne dass ein Gespräch zustande kommt. Dabei handelt es sich um einen sogenannten Ping-Anruf. Die Anrufer beabsichtigen damit, dass Interesse des Angerufenen zu wecken, sodass dieser zurückruft. Damit wollen sie dem Verbot von unerlaubten Werbeanrufen umgehen. Es ist schließlich der Verbraucher, der dann tatsächlich angerufen hat.
Die Methode wird vielfach von Betrügern genutzt, die die Leute zu irgendwelchen Investitionen, einem Abo oder zur Teilnahme an irgendwelchen Lotterien verhelfen wollen oder es geht einfach nur darum den Anrufer eine kostenpflichtige Hotline mit völlig überzogenen Gebühren anrufen zu lassen. Daher sollten Ping-Anrufe solche Ping-Anrufe grundsätzlich ignoriert werden. Das Problem der unerwünschten Anrufe ist damit jedoch nicht gelöst.
Spam-Filter nutzen
Für Smartphones gibt es mittlerweile ähnliche Spam-Filter wie die auch bei E-Mail-Programmen genutzt werden können. Mit der App ist es möglich, Anrufe zu blockieren, sodass das Telefon erst gar nicht zu läuten beginnt. Basis für solche Spam-Filter sind schwarze Listen, die bei den Anbietern der Apps für Spam-Filter geführt werden. Diese werden in der Regel auf Basis von Nutzerangaben gefüttert. Immer dann, wenn mehrere App-Benutzer die gleiche Telefonnummer als Spam melden, wird die Nummer für alle Nutzer des Spam-Filters blockiert. Solche Spam-Filter sind für iPhones und Android-Handys verfügbar.
Nutzer eines iPhones können Telefonnummern, die sie als Spam identifiziert haben, aber auch selbst blockieren, indem sie unter „Einstellungen“ > „Telefon“ eine Sperre für die Nummer festlegen. Manche Android-Handys wie von Samsung haben bereits Spam-Filter vorinstalliert. Dieser findet sich unter „Anrufer-ID und Spam-Schutz“. Dabei handelt es sich um eine App, die in Kooperation mit dem Anbieter Hiya entwickelt wurde.
Wer den vollen Umfang des Spam-Filters von Hiya nutzen möchte, also inklusive Blockieren von erkannten Spam-Anrufen muss jedoch die Premium-Version für etwa 2,19 € im Monat abonnieren. Die Gratis-Version gibt lediglich einen Hinweis darauf, dass es sich um einen Spam-Anruf handeln könnte. Schön ist das nicht, jedoch verfügt Hiya über eine der weltweit größten Datenbanken für Spam-Nummern.
Andere Apps wie Clever Dialer oder Calls Blacklist sind zwar in der Vollversion auch nicht kostenlos, verfügen jedoch über einen reduzierten Umfang an Nummern, die kostenfrei automatisch blockiert werden. Vorsicht ist jedoch bei kostenlosen Spam-Filtern geboten. Manchmal stechen auch hier dubiose Anbieter dahinter, die anstelle eines Spam-Filters eine schädliche Software auf das Handy laden.
Kein vollständiger Schutz durch Spam-Filter
Leider hinken auch Spam-Filter zeitlich immer hinterher. Sie werden in einem laufenden Prozess ständig aktualisiert. Das kann jedoch erst dann erfolgen, wenn eine bestimmte Telefonnummer als Spam verifiziert wurde, als zeitlich immer nachdem bereits die ersten Verbraucher angerufen wurden. Daher können Anrufe, die von noch nicht identifizierten Spam-Nummern aus erfolgen nicht blockiert werden.
Callcenter in Indien und Pakistan
Rund um die Spam-Anrufe hat sich mittlerweile eine ganze Industrie gebildet. Die Call-Center für Spam-Anrufe befinden sich meist in Indien oder Pakistan, in denen ganze Heerscharen an Mitarbeitern sitzen, um Anrufe auf Basis von mit dubiosen Mitteln erlangter Datensätze zu machen.
Es handelt sich längst um ein globales Problem. Das perfide daran ist, dass die Telefonnummern bei einem Anruf heute ganz neu generiert werden können. Sie werden vielfach auch nur einmal verwendet. Herkömmliche Spam-Filter sind an dieser Stelle machtlos, sodass ein vollständiger Schutz vor Spam-Anrufe technisch heute noch nicht möglich ist.
Woher haben die Anrufer die eigene Telefonnummer eigentlich?
Spätestens bei der Frage, woher die Anrufer die Telefonnummer und vielleicht auch noch persönliche Daten des Angerufenen haben, wird es oft kriminell. Die Daten stammen vielfach aus Datendiebstählen bei Hackerangriffen. Die Datensätze werden im Darknet gehandelt.
Spam anrufe melden
Wer einen Spam-Anruf identifiziert hat, sollte die Nummer der Bundesnetz-Agentur melden. Hierfür gibt es ein online-Beschwerde-Formular. Die Bundesnetzagentur kann dann ein
Rechnungslegungs- und Inkasso-Verbot über die Telefonrechnung erlassen. Über den Telefonanbieter des Verbrauchers darf dann für einen bestimmten Zeitraum kein Geld für die betrügerische Nummer eingezogen werden. Außerdem können Bußgelder bis zu 300.000 € verhängt werden.
Solch ein Rechnungslegungs- und Inkasso-Verbot über die Telefonrechnung ist dann wichtig, wenn dennoch Gebühren über die Telefonrechnung verlangt werden. Normalerweise muss der Kunde klagen, um sich die Gebühren zurückzuholen, was jedoch wegen des Sitzes der Verantwortlichen, die außerdem ihren Sitz so gut es geht zu verschleiern versuchen schwierig wird.
Wer jedoch ein Rechnungslegungs- und Inkasso-Verbot vorweisen kann, ist dagegen auf der sicheren Seite. Hier muss dann die eigene Mobilfunk- beziehungsweise Telefongesellschaft aktiv werden und die unberechtigt aufgeführten Gebühren von der Rechnung nehmen. Kunden können die Zahlung in einem solchen Fall auch einfach verweigern, wenn sie die Telefongesellschaft entsprechend über das Rechnungslegungs- und Inkassoverbot informieren.