Fake-Mail zum Corona Zuschuss

Fake-Mail: „Corona Zuschuss – Bestätigung und Belehrung“ – Achtung!

Wer wegen Corona um seine Existenz fürchtet, hofft auf einen Corona Zuschuss – und kann damit ein leichtes Opfer für Kriminelle werden, die sich für die Landesregierung ausgeben.

– – – Diese E-Mail stammt nicht von offizieller Seite. Die genannten Landesregierungen sind nicht der Verfasser; es wird nur der bekannte und vertrauenswürdige Name missbraucht.  – – –

Fake-Mail zum Corona Zuschuss
Fake-Mail zum Corona Zuschuss

Corona Soforthilfe bedeutet nicht immer Corona Soforthilfe

Um an Ihre Daten zu gelangen, werden Kriminelle sehr kreativ. Neben zahllosen Phishingmails, in denen die Namen bekannter Unternehmen missbraucht werden, springen sie auch immer wieder auf aktuelle Geschehnisse auf.

So beispielsweise derzeit auf den Corona-Zug. Besonders beliebt sind Zuschüsse, denn viele Menschen sind auf diese staatliche Hilfe angewiesen und greifen nach jedem Strohhalm – manchmal ohne zu prüfen, ob sie auf eine seriöse Quelle geraten.

Derzeit geben sich Betrüger als Landesregierung Nordrhein-Westfalen, Sächsische Aufbaubank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen und weitere aus und schicken Ihnen eine angebliche Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt für Ihren Corona-Zuschuss.

Die angeforderten Daten nutzen die Betrüger beispielsweise, um Ihre Soforthilfe zu kassieren. Mit diesen können Sie in Ihrem Namen Gelder beantragen und die Daten ebenso anderweitig nutzen.

Bitte antworten Sie auf keinen Fall!

Die Daten dieser Mail:

Betreff: Corona Zuschuss – Bestätigung und Belehrung
Absender: Landesregierung Nordrhein-Westfalen <corona-zuschuss@nrw.de.com>
Ziel: Ihre persönlichen und sensiblen Daten

So lautet die Mail zum Corona Zuschuss:

Sehr geehrte/r  [Ihr Name],

die Bezirksregierung hat Ihnen im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen und der Bundesrepublik Deutschland, Corona Soforthilfen in Form eines Zuschusses zur Überwindung der existenzbedrohlichen Lage und eines Liquiditätsengpasses im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 ausgezahlt. Mit diesem Schreiben möchten wir Ihnen folgendes übermitteln:

Eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt

Unabhängig von Kontrollmitteilungen an die Finanzämter von Amts wegen sind Sie verpflichtet, Ihrem Finanzamt die Soforthilfe als zu versteuerndes Einkommen anzugeben. Hierzu dient die anliegende Bescheinigung „Bescheinigung_Finanzamt“.

Eine Rechtsbelehrung über ihre Pflichten, die Sie bei der Antragsstellung eingegangen sind:

Sollten Sie im Nachgang feststellen, dass einige Angaben nicht zutreffend waren, sind Sie gehalten, den Zuschuss bzw. auch Anteile des Zuschusses an die Bezirksregierung teilweise oder komplett zurückzuüberweisen. Sie werden hiermit nochmals belehrt, dass entscheidungserhebliche Falschangaben im Rahmen Ihres Antrags auf den Corona-Zuschuss mehrere Straftatbestände erfüllen, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet werden können.
Wir wünschen Ihnen alles Gute für die Fortführung Ihrer unternehmerischen Tätigkeit und verbinden dies mit den besten Wünschen für Ihre persönliche Gesundheit.

Bitte senden Sie die Antwort, sowie die ausgefüllte Bescheinigung an : corona-zuschuss@nrw.de.com
Mit freundlichen Grüßen

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen
Horionplatz 1
40213 Düsseldorf

Weitere bisher bekannte Absender:

  • Sächsische Aufbaubank – Förderbank, Pirnaische Straße 9, 01069 Dresden, corona-zuschuss@sab-sachsen.de.com
  • Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Prinzregentenstraße 28, 80538 München, corona-zuschuss@stmwi-bayern.de.com
  • Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank, Günther-Wagner-Allee 12 – 16, 30177 Hannover, corona-zuschuss@nbank.de.com

 

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