Paketbetrug: Vorsicht! (Msaeedsalem/pixabay)

Paketbetrug: Vorsicht vor der Paketannahme für Nachbarn

Eine Masche von Betrügern nennt sich „Paketbetrug“. Was Sie dazu wissen müssen, erfahren Sie bei uns.

Paketannahme kann in die Falle locken

Paketbetrug: Vorsicht! (Msaeedsalem/pixabay)
Paketbetrug: Vorsicht! (Msaeedsalem/pixabay)

Gerade jetzt zur Weihnachtszeit läuft der Paketversand auf Hochtouren. Dass nicht jedes Paket ein Grund zur Freude ist, zeigt der sogenannte Paketbetrug, der vor allem in den Wochen vor Weihnachten zunimmt.

Damit Sie nicht darauf reinfallen, möchten wir Sie über diese fiese Masche informieren.

So läuft der Paketbetrug ab

Unbekannte bestellen Produkte auf Ihren Namen und wählen als Zahlungsmethode die Rechnung aus, da so die Ware erst innerhalb von 14 Tagen gezahlt werden muss. Die Adressen hierfür haben sie aus sozialen Netzwerken, Telefonbüchern oder einem simplen Rundgang durch die Nachbarschaft.

Manche gehen sogar soweit, dass sie genau ausspionieren, welche Nachbarn viel zu Hause sind, um Pakete anzunehmen. Dort holen die Betrüger es dann ab, was besonders dann gut funktioniert, wenn man sich untereinander nicht gut kennt.

Danach sind die Betrüger über alle Berge, aber die Rechnungen und Mahnungen trudeln weiter bi Ihnen ein.

Wie können Sie sich schützen?

Der Paketbetrug ist als Warenbetrug (§ 263 StGB) und mitunter auch als Identitätsdiebstahl einzuordnen.

Sollten Sie Opfer dieser Betrugsmasche geworden sein, sollten Sie nicht versuchen, dies auszusitzen, denn das klappt nicht! Stichwort Inkasso und Schufa.

  • Wenden Sie sich an die Polizei und erstatten Sie Anzeige gegen Unbekannt
  • Treten Sie mit dem Versandunternehmen in Kontakt
  • Zahlen Sie die Rechnung/Inkassforderung nicht

Als Nachbar, der freundlicherweise ein Paket annimmt, sollten Sie sich immer das vom Postboten ausgefüllte Abholkärtchen zeigen lassen – gerade, wenn Sie die Person, die bei Ihnen klingelt, nicht kennen. Noch besser: Nur annehmen, wenn Sie den Empfänger kennen.

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