Widerruf der Genehmigung zur Speicherung meiner Daten fuer gewerbliche Zwecke

Diesmal musste ich schon zweimal hinschauen bevor ich erst realisiert habe, dass es sich wieder um eine Spam-eMail handelt. Begriffe wie Unterlassungserklärung, Vertragsstrafe und irgendwelche Paragraph beeindrucken immer.

Aber folgende Punkte sind doch sehr auffällig:

  • 1. Wir würden nie selber Spam verschicken. 😉
  • 2. Merkwürdige Absenderadresse für einen Betroffenen „rechtsabteilungmitte@gmx.de“
  • 3. Die Rechtsanwalts-eMail und die dazugehörige Domain existiert nicht
  • 4. Es handelt sich um eine Vorlage von der Website www.recht-im-internet.de
  • 5. Paar Minuten später habe ich eine zweite Mail bekommen mit anderen Vorlagen-Lückenfüller


Was wollen die damit bezwecken? Geld soll ich ja nicht überweisen und kaufen soll ich auch nichts? Wahrscheinlich wollen die den Leser in einen kurzen Schockzustand versetzen. Funktioniert! 😉

Unverlangte Werbe-E-Mails an meine Adresse **@***.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 16.4.2007, 12:46 Uhr erhielt ich unverlangte Werbe-E-Mails Ihrer Webseite www.spam-info.de auf meinen beruflich genutzten E-Mail-Account.

Ich habe bislang keinerlei Kontakt zu Ihrem Unternehmen gehabt oder die Zusendung derartiger Mails in irgendeiner Art und Weise angefordert.
Insbesondere habe ich mich nicht in eine irgendwie geartete Mailingliste eingetragen um derartige Informationen zu erhalten. Die Beweislast fuer eine solche Eintragung liegt nach der Rechtsprechung ohnehin auf Ihren Seiten.
Wie Ihnen sicher bekannt ist, stellt die Werbung mittels E-Mail eine unzulaessige und unterlassungsfaehige Belaestigung im Sinne von Paragraph 823, 1004 BGB dar, da sie die Aufmerksamkeit des Betroffenen ueber Gebuehren hinaus in Anspruch nimmt und zu einer unzumutbaren Belastung des Privat- und Arbeitsbereichs fuehrt. Bei dem Versand auf beruflich genutzten Mail-Accounts liegt zudem ein zielgerichteter Eingriff in den eingerichteten und ausgeuebten Gewerbebetrieb gemaess Paragraph 823 Abs. 1 BGB vor.
Dies ergibt sich bereits aus der bislang bestehenden Rechtsprechung und ist seit der juengsten Aenderung der TKV und der EU-Richtlinie ueber die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphaere in der elektronischen Kommunikation auch geltendes Recht in Deutschland. Selbst wenn Sie die fraglichen Werbe-E-Mails nicht selbst geschrieben haben, so haften Sie als Verantwortlicher fuer die geworbene Seite in jedem Fall als mittelbarer Stoerer.

Ich fordere Sie daher auf, bis
22.4.2007, 12.00 Uhr hier eingehend,

eine Unterlassungserklaerung dergestalt abzugeben, es bei Meidung einer Vertragsstrafe von Euro 5.100,00 fuer jeden Fall der Zuwiderhandlung zu unterlassen, an meine o.g. E-Mail-Adresse Werbenachrichten per E-Mail zu versenden, es sei denn, der Unterzeichner hat zuvor dem Versand ausdruecklich zugestimmt oder es hat zuvor eine Geschaeftsbeziehung bestanden.

Zudem werden Sie aufgefordert, gemaess Paragraph 34 BDSG Auskunft darueber zu erteilen:

1. Welche Daten ueber mich bei Ihnen gespeichert sind und aus welcher Quelle Sie diese Daten gewonnen haben.

2. Welcher Zweck mit der Speicherung dieser Daten verfolgt wird.

3. An welche Personen oder Stellen diese Daten uebermittelt wurden.

Die Abgabe dieser Erklaerung erwarte ich ebenfalls innerhalb der Ihnen gesetzten Frist bis zum 22.4.2007.

Sollten Sie innerhalb der gesetzten Frist nicht die Unterlassungs- und Datenschutzerklaerung abgegeben haben, so werde ich unverzueglich gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten.
Eine Kopie sende ich an meinen Rechtsanwalt: ***@***.com Dieser wird den Landesdatenschutzbeauftragten informieren. Ausserdem geht eine Meldung an die Wettbewerbszentrale und den Verbraucherschutz.
Eine Ordnungswidrigkeitenanzeige behalte ich mir vor, da Sie nicht im Betreff Ihrer Mail zu erkennen gegeben haben, dass es sich um Werbung handelt.

Mit freundlichen Gruessen
O. R.

12 thoughts on “Widerruf der Genehmigung zur Speicherung meiner Daten fuer gewerbliche Zwecke

  • Gerade den gleichen Text an unsere Website http://www.auspreiser.de in meiner Mailbox gehabt. Stutzig geworden wegen der Absenderadresse („Rechtsabteilung Mitte“), der Absendezeit (nach Mitternacht) und der Frist – Sonntag (!) mittag um 12. Wir machen zwar manchmal Mailingaktionen an unsere Kunden, aber zu dem angegebenen Zeitpunkt definitiv nicht – da war ich nicht mal im Büro 🙂
    Wahrscheinlich sollte man mal GMX Bescheid geben, wozu da jemand sein Postfach nutzt…
    Danke an Spam-info.de für den Tipp, und weiter so.

    Antwort
  • strange,
    hab ich auch bekommen. Die angeblich bespammte Email-Adresse info @… gehört zu einem Erotik-Webmaster-Portal. Die angebliche Rechtsanwalts-Emailadresse gehört zur amerikanischen Fluglinie southwest…

    Ganz seltsam.

    Will der diesem Webmasterportal eins auswischen oder versucht dieser Typ für sein webmasterportal Werbung zu machen?!?

    Hab jetzt mal ganz höflich darum gebeten, mir die angebliche Spam-Mail zuzuschicken.

    Ach ja: die Mail kam über Spamcop, wurde von „X-SpamCop-Disposition: Blocked brazil.blackholes.us“ als Spam eingestuft und deshalb landete sie im Spam-Ordner. Hab sie glücklicherweise doch gefunden.

    Schon interessant. Mal schauen, was dabei rauskommt.

    Antwort
  • der bei mir als angeblicher Spam-Empfänger genannte hat gerade bei mir angerufen. Hat schon jede Menge empfangen. Jedesmal eine andere domain, ein anderer „Mit freundlichen Gruessen“ und anderer „Rechtsanwalt“

    lg Martin

    Antwort
  • Habe diese ominöse Mail eben auch zum zweiten Mal erhalten. Gestern war ich aber doch sehr geschockt und habe dem angeblichen Absender eine lange Mail geschickt, in dem ich ihm meine Nicht-Beteiligung an diesen angeblichen Spammails beteuert habe. Naja, jetzt landet der Rest im Mülleimer.

    LG
    Rainer

    Antwort
  • Gleiche Mail habe ich auch erhalten, Absendezeitpunkt Donnerstag, 19. April 2007 22:27.

    Kann man also beruhigt als Spam abtun ? Habe nämlich definitiv weder zu dem genannten noch zu einem anderen Zeitpunkt Spam versandt, und die Emailadresse des Empfängers findet sich in meinem Forum, das unter der angeschrieben Domain betrieben wird, überhaupt nicht.

    GMX informieren ist ne gute Idee, schlage vor, daß wir das alle tun. Ich werd gleich mal hinschreiben.

    Antwort
  • Hallo,

    danke für euren Hinweis.

    Ich habe diese Email auch bekommen. Der Text ist der gleiche, lediglich der angebliche Spamempfänger und der Anwalt (kanzlei@M3-Musik-Domain-Adresse!) wurde vertauscht.

    Ich persönlich habe definitiv keinen Spam-Newsletter an die genannte Email versendet. Was der Absender dieser Mail (rechtsabteilungmitte@gmx.de) damit bezweckt ist mir nicht ersichtlich. Am Besten nicht auf die Mail antworten.

    Antwort
  • Habe auch gerade die Mail bekommen. Ich denke, der eigentliche Zweck der Email ist, Spamadressen zu verifizieren. Also auf keinen Fall zurückmailen. Denn dann weiß der Spammer, dass es die Adresse tatsächlich gibt. Und wenn man mit einer anderen Adresse zurückmailt, hat er gleich zwei tatsächlich existierende Adressen.

    Das ganze ist natürlich ein Fake. Es fehlen einige Dinge, die ein richtiger Anwalt nie vergessen würde:
    – Seine eigenen Kontaktdaten, Anschrift etc.
    – Name etc. des Mandanten
    – Die Anzeige der Vollmacht, dass er den Mandanten auch vertreten darf
    Ein Anwalt, der den ersten Brief ohne diese Informationen verschickt, ist kein Anwalt.

    Ich reagiere auf angebliche Anwalts-emails grundsätzlich gar nicht. Jeder Anwalt, der was auf sich hält, und wirklich was von dir will, schreibt nen Brief. Die Tatsache, dass er eine email schreibt, heißt meistens, dass er Deinen Namen und Deine Adresse gar nicht kennt. Jeder Anwalt, der sich heute im Internetrecht bewegt, sollte aber in der Lage sein, denic.de oder andere whois-Tools zu benutzen, um die Adresse eines Domaininhabers herauszubekommen. Ich weiß gar nicht, inwiefern derzeit von Gerichten das Absenden von emails als Nachweis für eine Zusendung anerkannt wird. Schließlich kann man sich immer drauf rausreden, dass die email im Spam-Ordner gelandet ist. Und zudem gibt es extra Postfächer für Spam, die man niemals abholt.

    Antwort
  • Habe die Mail auch erhalten. Unterzeichnet von einem „Chuck Wibberling“, das riecht förmlich nach Script-das-Namen-willkürlich-zusammenbastelt.
    Die deutsche Stadtverwaltung, die angeblich von mir gespamt wurde kennt den Namen natürlich nicht.
    Abgesendet wurde die Mail über eine IP die in den Vereinigten Arabischen Emiraten registriert ist.
    Die Domain der Anwalts Mailadresse existiert nicht.

    Ich warte jetzt nur noch, dass nach Verstreichen der Frist eine Zahlungsaufforderung kommt, dann bin ich ganz schnell bei der Polizei und stelle Strafanzeige.
    Wird zwar nicht viel bringen, aber ein Versuch ist es allemal wert.

    Antwort
  • Ganz eindeutig Spam. Immerhin relativ gut gemachter, bei uns hat sich sogar ein Anwalt eine Weile damit beschäftigt (Tipp: eine gefakte Unterlassungserklärung an eine echte Anwaltskanzlei zu schicken ist keine empfohlene Idee)

    Die angebliche Absenderadresse scheint es auch nicht zu geben – hätte mich auch gewundert.

    Antwort
  • Habe auch gerade diese E-Mail bekommen. War leicht geschockt, weil ich auch gerne gegen SPAM mal eine Breitseite verschicke (allerdings ohne Abmahngebühren).
    Was mich geschockt hat, war dass ich über meine Webauftritt für erfolgreiche Eintragungen Bestätiguns-Mails schicke und auch die Mailingliste – nach 2 fachem opt-in natürlich auch E-MAils regelmäßig verschickt.
    NUR: Die angeblich bespammte E-Mail war nirgends zu finden – weder in der Datenbank noch im Mailinglistenverteiler. Auch das E-Mail Logfile enthielt nichts. Ich bin dann allerdings aufgrund der Absendeadresse sehr stutzig geworden. Und – Web sei dank – auch schnell etwas gefunden.
    Ich werde sie mal aufheben. Falls da noch etwas nachkommen sollte. Notfalls soll sich ein Anwalt damit auseinandersetzen. Oder die Polizei. Oder beide.
    Aber Hut ab: So lange habe ich noch nie gebraucht…..

    Antwort
  • Hab gleich drei solche Mails bekommen, von „Lela Scharinger“, „Harald Suhr“und „Vigilius Baron“, alle „vertreten“ von der ominösen „rechtsabteilungmitte@gmx.de“. Zuerst bekam ich natürlich auch einen Schreck, hab dann aber mal die angegebenen Seiten recherchiert und dann war’S mir natürlich klar. Eine der Mails erwähnte auch einen Anwalt, an den der Vorgang geschickt worden sein soll, kanzlei@glockenblume.de. Aber Glockenblume.de ist eine private Seite, die haben nix mit Anwälten im Sinn…

    Also: Gaanich um kümmern! 🙂

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