Achtung, Trojaner! Fake-Bußgeldbescheid per E-Mail
Nicht einmal, dass Sie darüber informiert werden, zu schnell gefahren zu sein, sondern viel mehr, dass der Bußgeldbescheid per E-Mail kommt, sollte Sie skeptisch werden lassen.
– – – Hinter dieser E-Mail verstecken sich Betrüger und nicht die Polizei oder ein Bußgeldbescheid. Name, Logo und Co. werden missbräuchlich verwendet. – – –
Trojaner tarnt sich als Bußgeldbescheid
Dass man als Autofahrer mal geblitzt wird, ist sicher nichts Ungewöhnliches. Den Bußgeldbescheid allerdings via E-Mail zugestellt zu bekommen, schon. Sollten Sie so eine Mail erhalten, ist Vorsicht geboten, denn weder die Polizei Brandenburg, noch eine andere Dienststelle oder Polizei, schickt ein solches Schreiben per E-Mail. Woher sollten die Ihre E-Mail-Adresse haben?
Viel mehr stammt die Mail von Betrügern, die versuchen, Sie zu verunsichern und Ihnen einen Trojaner unterzujubeln.
So (oder so ähnlich) lautet der Fake-Bußgeldbescheid:
„Aktenzeichen: 07799567Aktenzeichen: 07799567
Bitte stets angebenBußgeldbescheid
Sie werden beschuldigt als Fahrer des Fahrzeugs, der am 19.06.2019 um 15:14 Uhr in Am Krug , Staaken folgendes Verbrechen begangen hat: Sie überschritten die zulassige Geschwindlgkeit ausserhalb geschlossener ortschaften um 14km/h. Maximal zulässige Geschwindigkeit: 60 km/h; Festgestelte Geschwindilkeit (abzgl. Toleranz): 74 km/h § 41 Abs 2, § 49 StVO. § 24 StVG.
Wegen dieser Ordnungswidrigkeit(en) wird gegen Sie eine Geldbuße festgesetzt (§ 17 OWiG)
Außerdem haben sie die kosten des verfahrens zu tragen (§ 41 Abs 2, § 49 StVO. § 24 StVG.)Geldbuße: 100,00 EUR
Gebühr: 25,00 EUR
Auslagen Verwaltung: 3,50 EUR
Auslagen der Polizei: 0,00
Sonstige Auslagen: 0,00Berufungsantrag stellen
Falldetails
Gemäß § 67 Ordnungswidrigkeitengesetz kann der/die Betroffene gegen den Strafebescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung in geschriebener Form oder zur Niederschrift bei der Verwaltung, die den Strafebescheid erlassen hat, Einspruch einlegen. Wird keine Berufung eingelegt, wird die Geldbußebescheid nach Ablauf von zwei Wochen nach seiner Zustellung gültig und in Kraft tretten. Eine Veränderung oder eine Aufhebung des Bußgeldbescheides nach dieser Frist ist unmöglich.„
Niemals auf den Link klicken!
Die Mail enthält eine ZIP-Datei, in der angeblich weitere Infos zu dem Fall zu finden sein sollen. Das ist allerdings Blödsinn und soll Sie in die Falle locken. Stattdessen laden Sie sich Schadsoftware herunter, welche unterschiedliche Auswirkungen haben kann.
So könnte Ihr PC mit Ransomware infiziert werden, die Dateien oder sogar das ganze System sperrt und Lösegeld erpresst, wichtige, persönliche Daten können mitgeschnitten werden und noch weiteres.
Unsere Sicherheitstipps – So erkennen Sie Trojaner-Phishingmails:
- Sie wurden nicht geblitzt
- Die Polizei wird Ihnen keine E-Mail senden
- Sie werden nicht persönliche angesprochen
- Fehlerhafte Rechtschreibung und Grammatik
- Sie sollen eine/n Link/Datei öffnen
- Ihr Antiviren-Programm schlägt Alarm (halten Sie es bitte immer auf dem Laufenden)
Wie Sie sich schützen:
- Klicken Sie niemals E-Mail-Anhänge an, ganz gleich, wie echt sie aussehen mag
- Rufen Sie niemals die Nummern in den E-Mails an, sondern googeln Sie sie
- Antworten Sie nicht auf E-Mails
Wenn Sie reingefallen sind:
- Verfallen Sie nicht in Panik, sondern handeln Sie strukturiert
- Ändern Sie von einem anderen Gerät all Ihre Passwörter und sichern Sie alle Beweise
- Starten Sie Ihre Antivirussoftware oder engagieren Sie einen PC-Fachmann, der Ihren PC überprüft
- Wenden Sie sich an die Polizei, das geht auch ganz einfach online
- Informieren Sie Ihre Geldinstitute