Achtung, Virus: DSGVO-Abmahnung von Rechtsanwalt Wiedsmann
Dass Betrüger Fake-Mails im Namen echter Anwälte versenden, ist mittlerweile Alltag geworden. Nun hat es Rechtsanwalt Wiedsmann getroffen.
– – – Diese E-Mails stammt nicht von Dr. Gustav Wiedsmann Selbst wenn Sie eine Kanzlei ergoogeln sollten, die genauso oder ähnlich heißt, heißt das nicht, dass die E-Mail echt ist. – – –
Informationspflichtverletzung nach Artikel 13 EU-DSGVO
Besitzer einer eigenen Webseite oder eine Facebook-Seite müssen sich stets an die aktuelle Gesetzeslage halten, um mit Informationen & Co. richtig umzugehen. Der kleinste Fehler kann sehr teuer werden, wenn jemand darauf aufmerksam wird und dies verfolgt.
Insofern sind Anwaltsschreiben, die Sie abmahnen wollen, nicht grundsätzlich unseriös. Jedoch kommen sie mit Sicherheit nicht per E-Mail, sondern auf dem postalischen Weg.
Ein Beispiel für eine Abmahnung wegen einer Informationspflichtverletzung nach Artikel 13 EU-DSGVO“ stellen wir Ihnen hier vor. Von dieser Mail gibt es noch weitere Versionen, die ebenfalls vom angeblichen „Rechtsanwalt Wiedsmann“ oder anderen (nicht) real existierenden Kanzleien und Rechtsanwälten stammen.
So lautet die Fake-Mail von „Rechtsanwalt Wiedsmann“:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit zeige ich an, dass mich unsere Mandantschaft mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt hat.
Die entsprechende Vollmacht liegt hier im Original vor und kann von ihnen als Kopie im angehängten Archiv begutachtet werden.
Gegenstand meiner Beauftragung ist, die von ihnen auf ihrer Website begangene Informationspflichtverletzung, nach Artikel 13 EU-DSGVO, nach der bisher in verschiedenen Gesetzen
geregelten Informationspflichten zusammengefasst und nun aufführt, welche Informationen den Betroffenen explizit zur Verfügung stehen müssen.Die neue Regelung der EU-DSGVO geht dabei weit über das bisher erforderliche ihrer Website hinaus.
Nehmen Sie die beigefügten Dokumente zur Kenntnis.
Mit freundlichen Grüßen
IM AUFTRAG
Rechtsanwalt Dr. Gustav Wiedsmann„
Achtung, Virus!
Unserer Recherche nach gibt es aktuell keinen Rechtsanwalt Dr. Gustav Wiedsmann, aber einen, der Dr. Wiedermann heißt. Leider könnten nervöse Personen denken, dass es sich um einen Schreibfehler handelt – checken Sie daher solche Schreiben ganz genau.
Die angebliche Vollmacht ist keine, sondern ein Versuch, Ihnen einen Virus bzw. Trojaner unterzujubeln. Dadurch kann weitere Schadsoftware auf Ihrem PC installiert werden oder Ihr PC wird gegen Lösegeld gesperrt.
Öffnen Sie daher niemals irgendwelche Anhänge und rufen Sie keine Nummer an, die Sie in solchen E-Mails finden (es könnten betrügerische Abzock-Nummern sein), sondern googeln Sie nach richtigen Kontaktdaten, wenn es welche geben sollte.
So erkennen Sie Fake-Mails:
- Sie werden nicht mit Ihrem Namen angesprochen
- Rechtschreib- und Grammtikfehler
- Die Kanzlei/Anwalt gibt es nicht
- Die Abmahnung kommt per E-Mail
- Sie sollen einen Anhang öffnen
Reingefallen? Das können Sie tun!
- Sichern Sie alle Beweise mit Screenshots
- Schalten Sie den Computer aus!
- Ändern Sie von einem anderen Gerät all Ihre Passwörter
- Starten Sie Ihre Antivirussoftware oder engagieren Sie einen PC-Fachmann
- Wenden Sie sich an die Polizei, das geht auch online
- Informieren Sie Ihre Geldinstitute
- Leiten Sie die E-Mail an me@rescam.org weiter. Dabei handelt es sich um eine KI, die von dem neuseeländischen Sicherheitsunternehmen „Netsafe“ entwickelt wurde, um Scamer in die Flucht zu schlagen. Dieser „Service“ ist kostenlos und unverbindlich