Virus-Mahnung der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Koch und Jung AG (Screenshot)

Virus-Mahnung der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Koch und Jung AG

Wieder einmal geht eine E-Mail wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung herum. Dieses Mal wird Sie mit „Dr. Koch und Jung AG“ unterschrieben. Fallen Sie nicht auf die Abmahnung herein!

– – – Es gibt keinen Rechtsanwalt bzw. keine Rechtsanwaltskanzlei, die eine solche E-Mail versendet. Selbst wenn Sie eine Kanzlei ergoogeln sollten, heißt das nicht, dass die E-Mail echt ist. – – –

Virus-Mahnung der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Koch und Jung AG (Screenshot)
Virus-Mahnung der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Koch und Jung AG (Screenshot)

Haben Sie etwa gestreamt?

Urheberrechtsverletzungen finden jeden Tag Tausende Male im Internet statt. Ganz gleich ob bewusst oder unbewusst, es ist strafbar und wird hoch beziffert. Diesen Fakt nutzen auch jede Menge Kriminelle aus, die Ihnen Fake-Abmahnungen schicken, um Sie entweder um Ihr Geld zu erleichtern oder Ihnen einen Virus unterzujubeln.

In dieser E-Mail geht es mehr um Letzteres, weil Sie einen Anhang öffnen sollen. Es handelt sich nicht um ein echtes Schreiben von einem Anwalt, weswegen Sie diese E-Mail einfach löschen und ignorieren können.

Es gibt unzählige Versionen, weswegen wir Ihnen hier beispielhaft eine vorstellen.

So lautet die Fake-Mail im der angeblichen Rechtsanwaltskanzlei Dr. Koch und Jung AG

Sehr geehrte/r [Ihr Name],

der Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrer Internetverbindung aus begangene Urheberrechtsverletzung an dem Projekt „Das Beste aus Extrem 5 Blu-ray Disc“. Unserer Mandatin „Erotica X Videos“ steht das ausschließliche Recht zu, dieses Werk zu verbreiten (§§ 16, 94 f. UrhG). Dieses Recht wurde durch das Streamen des genannten Werkes über Ihre Internetverbindung verletzt.

Folgende Daten konnte die seitens unserer Mandantschaft beauftragter Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher dokumentieren:

Produktname: Das Beste aus Extrem 5 Blu-ray Disc
IP-Adresse: 78.24.20.231
Datum/Uhrzeit: 24.08.2018 21:55:11
Benutzerkennung: 03860473760

Unserer Mandant hat daher vor dem Gericht Köln Ihren Internet-Service-Provider gemäß § 101 Abs. 9 UrhG auf Auskunft in Anspruch genommen. Das Landgericht hat für diesen Vorfall sowohl die Rechtsinhaberschaft als auch die ordnungsgemäße Erfassung der Rechtsverletzung und Funktionsweise der Ermittlungssoftware bejaht. In dem Beschluss mit dem Aktenzeichen 34786-4678323 wurde Ihrem Internetserviceprovider die Herausgabe Ihrer Daten gestattet.

Gemäß § 97a Abs. 3 UrhG besteht weiterhin ein Kostenerstattungsanspruch gegen Sie. Sie haben unserer Mandantin den durch die unerlaubte Verwertung entstandenen Schaden zu ersetzen, den wir hier mit 954,28 Euro beziffern.
Weiterhin haben Sie die Kosten der Ermittlungsfirma zur Feststellung der Rechtsverletzung, die Gerichtskosten des Verfahrens vor dem Landgericht Köln und die anteiligen Aufwendungen, die Ihrem Provider gemäß § 101 Abs. 2 UrhG zu erstatten waren zu ersetzen. Hierfür sind 80,00 Euro anzusetzen. Die erstattungspflichtigen Kosten unserer Beauftragung bemessen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden wie folgt beziffert:

Gegenstandwert: 7445,00 Euro
Schadensanspruch: 954,28 Euro
Geschäftsgebühr §§ 13, 14: 204,70 Euro
Aufwendung für Ermittlung der Rechtsverletzung – pauschal: 90,00 Euro
Pauschale für Post und Telekommunikation: 15,48 Euro

Die gespeicherten Daten, Unterlassungserklärung sowie die Bankdaten und unsere Kontaktdaten finden Sie in der angehängten Datei.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwälte Dr. Koch und Jung AG

Achtung, Virus!

Wie schon erwähnt, sollten Sie den Anhang auf keinen Fall öffnen, da sich aller Wahrscheinlichkeit darin ein Virus bzw. Trojaner versteckt. Dieser könnte weitere Schadsoftware auf Ihrem PC installieren oder aber Ihre Daten sperren und Sie um Lösegeld erpressen.

Reingefallen? Das können Sie tun!

  • Sichern Sie alle Beweise mit Screenshots
  • Schalten Sie den Computer aus!
  • Ändern Sie von einem anderen Gerät all Ihre Passwörter
  • Starten Sie Ihre Antivirussoftware oder engagieren Sie einen PC-Fachmann
  • Wenden Sie sich an die Polizei, das geht auch online
  • Informieren Sie Ihre Geldinstitute
  • Leiten Sie die E-Mail an me@rescam.org weiter. Dabei handelt es sich um eine KI, die von dem neuseeländischen Sicherheitsunternehmen „Netsafe“ entwickelt wurde, um Scamer in die Flucht zu schlagen. Dieser „Service“ ist kostenlos und unverbindlich

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