Achtung, Fake-Abmahnung durch Kertas Rechtsanwälte
Für den neuesten Kinofilm ins Kino gehen und dafür ein Vermögen zahlen? Seit es z. B. kinox.to gibt, ist das für viele unvorstellbar. Das hilft Betrügern, Fake-Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen zu versenden. Eine davon ist gerade wieder im Umlauf.
Alles nur Fake
Sicher, auf Kinox.to zu surfen und sich Filme anzusehen, ist schon so eine Sache.
Dennoch sollten Sie sich nicht von plötzlichen Abmahnungen per E-Mails ins Bockshorn jagen lassen. Nicht immer handelt es sich dabei um ein echtes Schreiben, bei dem Handlungsbedarf besteht.
Wenn Sie E-Post von Kertas Rechtsanwälte bekommen, können Sie die Mail sofort löschen. Fallen Sie auf keinen Fall auf solche Betrugsmails rein. Zahlen Sie nicht einfach. Checken Sie vorher alle Eventualitäten ab und holen nutzen Sie zur Not professionelle Beratung.
So lautet die Fake-Abmahnung durch Kertas Rechtsanwälte:
„Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
Web-Az: 42-130.16301 TH
Sehr geehrte(r) Herr/Frau,
in vorbezeichneter Angelegenheit zeigen wir an, dass uns die Firma 20th Century Fox™ (foxmovies.com) mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt hat. Die ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.
Der Gegenstand unserer Beauftragung ist eine am 22.10.2017 über Ihren Internetanschluss im Internet begangene Urheberrechtsverletzung auf der folgenden illegalen Streaming-Plattform: kinox.to
Laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 26. April 2017 (Aktenzeichen C–527/15, Pressemitteilung) sind die Handlungen der Nutzer, welche Kinofilme bzw. Serien aus illegalen Quellen streamen, rechtswidrig.
Im Rahmen eines staatsanwaltlichen Auskunftsverlangen gemäß § 113 TKG wurde mitgeteilt, dass der festgestellte Internetanschluss auf Sie angemeldet ist, so dass Sie für die Urheberrechts-Verletzung, welche unter Nutzung des Anschlusses begangen wurde, zivilrechtlich haften.
Details zur Ihrer Startfat:
Illegale Webseite: kinox.to
Datum und Uhrzeit: 22.10.2017
IP-Adresse: [anzeigen] Browser: [anzeigen]
Betriebssystem: [anzeigen]
Internetanbieter: [anzeigen]
Insgesamt beläuft sich die vorliegend geltend gemachte Forderung unserer Mandantschaft auf einen Betrag in Höhe von 897,35 EUR der sich aus folgenden Einzelbeträgen zusammensetz:
Schadensersatz ……………………………………………………. 659,00 EUR
Rechtsanwaltskosten …………………………………………….. 152,35 EUR
Auskunfts-,und Ermittlungskosten ……………………………. 86,00 EUR
Gesamtsumme …………………………………………………….. 897,35 EUR
Um jegliche Inkasso- bzw. Gerichtskosten zu vermeiden, möchten wir Ihnen ausdrücklich empfehlen, die Ihnen ausgestellte Abmahnung in Höhe von 897,35 EUR zzgl. MwSt während der fünftägigen Zahlungsfrist auf unser Konto zu begleichen.
Abmahnung bezahlen
Senden Sie uns nach der Zahlungsleistung die Quittung bzw. einen Screenshot an die folgende E-Mail-Adresse zu: office@kertas.de 2017 © Kertas Rechtsanwälte, Tel: +49 30 217 82 172 Deutschland, Heinrich-Gossen-Straße 33, 52351 Düren “
Muss die Rechnung bezahlt werden?
Die Rechnung von Kertas Rechtsanwälte muss nicht bezahlt werden. Sie können Sie ohne Bedenken löschen.
So erkennen Sie Fake-Abmahnungen
- Die Rechtsanwaltskanzlei Kertas existiert nicht
- Wahrscheinlich haben Sie die Seite zu diesem Zeitpunkt nicht besucht
- Es gibt keine detaillierte Auskunft über den Sachverhalt (welche Uhrzeit, welcher Film)
- Die Abmahnung trudelt per E-Mail ein
- Das Geld soll an ein britisches Konto überwiesen werden