Fax Spam

Fax Spam umfasst Infopost und Werbung per Telefax, die unerwünschten versendet werden. Ein großer Teil dieser Telefaxe landen ungelesen im Altpapier.

Bedingt durch die Verschwendung von Verbrauchsmaterialien wie Papier und Toner, geht mit dieser Flut an Faxen auch ein wirtschaftlicher Schaden für die Betroffenen einher. Zusätzliche Belastungen können durch permanentes Klingeln auftreten, wenn ein Kombinationsgerät aus Telefon und Fax verwendet wird.

Beschwerde bei der Bundesnetzagentur

Gesetzliche Regelungen zum Thema Fax Spam

Der Versand von Werbung in Form von Faxen oder Anrufen ist als Telemarketing prinzipiell zulässig. Doch die Reglementierung hier zu wurde in den letzten Jahren stark ausgeweitet.

So müssen die Anbieter beispielsweise ihre Rufnummern übermitteln und sind leichter für den Verbraucher identifizierbar. Verstößt ein Anbieter gegen die Regelungen, muss der Betroffene jedoch immer noch selbst aktiv werden.

Unterlassungsansprüche müssen per Gericht erwirkt werden. Jedoch ist die Rechtslage hier weitestgehend verbraucherfreundlich gestaltet.

Schutz abseits vom Gericht

Dieser Weg sollte jedoch als letzter Schritt gesehen werden. Jeder Faxbesitzer hat ein paar Möglichkeiten sich im Vorfeld vor dem Empfang von Fax Spam zu schützen. Der einfachste Weg ist die Verbindung des Faxgerätes zeitweise zu trennen, sobald dieses nicht benötigt wird. Hierdurch lässt sich beispielsweise die Nachtruhe wieder herstellen.

Übermittelte Rufnummern von Anbietern können auch gezielt blockiert werden. Eine weitere technische Lösung für dieses Problem ist der generelle Empfang von Faxen per PC.

Dies empfiehlt sich für Benutzer, die permanent empfangsbereit sein müssen. Hier können die eingegangenen Faxe bequem sortiert, und die Materialkosten für Drucker und Papier so minimiert werden.

9 thoughts on “Fax Spam

  • das sind keine nützlichen infos! die spamfaxe kommen ohne kennung aus dem ausland an…

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    • Einfach 10 komplett schwarze A4 Seiten zurückfaxen, dauert ewig, bei mir hat’s geholfen

      Antwort
  • das wird nix nützen. Die Spamversender nutzen Faxserver bzw. entsprechende Software zum versenden un empfangen am PC, d.h. eingehende Faxe werden erst nach Voransicht ausgedruckt. Über solche Aktionen (oder 100000 Seiten senden…etc.) lachen die müde und löschen die Fax mit einem Klick…

    Das führt uns auch zum einzigen wirksamen Mittel GEGEN Faxspam. Selbst eine Faxsoftware anschaffen. Da kann man bequem den Faxeingang kontrollieren, sich die Voranschau des Inhaltes am PC anschauen und dann entscheiden, was ausgedruckt werden soll.

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  • Ihre Beschwerde vom 10.10.2018 bezüglich Fa. Datenschutzauskunft-Zentrale ist bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen eingegangen und wird unter dem Aktenzeichen EB-01376823 geführt. Bitte geben Sie bei Rückfragen stets dieses Aktenzeichen an. Mit Ihrer Beschwerde wenden Sie sich gegen eine bzw. mehrere ausländische Rufnummern. Nach Ihren Angaben werden Sie durch unaufgeforderte Faxwerbung belästigt. Im Text des Werbefaxes werden ausländische Rufnummern als Kontaktrufnummern angegeben.

    Erlauben Sie mir zunächst ein paar allgemeine Hinweise zu den rechtlichen Rahmenbedingungen auf Seiten der Bundesnetzagentur:

    Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen der Nummernverwaltung bei zutreffendem Sachverhalt Handlungsmöglichkeiten, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und der von ihr erteilten Bedingungen über die Zuteilung von Rufnummern nach § 67 Abs. 1 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sicherzustellen. Unabdingbar für ein Vorgehen gegen Spam gemäß § 67 TKG durch die Bundesnetzagentur ist eine rechtsmissbräuchliche Rufnummernnutzung. Eine rechtsmissbräuchliche Nummernnutzung kann insbesondere bei Verstößen gegen das TKG selbst, aber auch bei Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), vorliegen.

    Unverlangt zugesandte Werbemitteilungen stellen in der Regel einen Verstoß gegen § 7 UWG dar. Der Spam-Begriff umfasst Fax-Spam, E-Mail-Spam, SMS-Spam und Telefon-Spam. Jedoch ermöglichen die Vorschriften des TKG der Bundesnetzagentur in erster Linie ein Tätigwerden bei rechtswidrig genutzten Rufnummern des nationalen Nummernraums. Diese Rufnummern sind zuvor durch die Bundesnetzagentur im Rahmen der Nummernverwaltung zugeteilt worden. Im Falle der gesicherten Kenntnis über eine rechtswidrige Nutzung einer Rufnummer kann die Bundesnetzagentur sodann unter anderem gegenüber dem Netzbetreiber, in dessen Netz diese Rufnummer geschaltet ist, die Abschaltung der Rufnummer anordnen.

    Hingegen verfügt die Bundesnetzagentur grundsätzlich nicht über o.g. Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen im Rahmen der Nutzung von Auslandsrufnummern. Diese Rufnummern werden durch die staatlichen Stellen der jeweiligen Länder nach den dort geltenden rechtlichen Bestimmungen vergeben. Die Bundesnetzagentur hat keine Befugnis, im Falle einer rechtsmissbräuchlichen Nummernnutzung Anordnungen gegenüber dem ausländischen Netzbetreiber zu treffen.

    Aufgrund des massiven Anstiegs der Beschwerden über Auslandsrufnummern hat die Bundesnetzagentur im Rahmen ihrer Befugnisse eine Maßnahme eigener Art für Sachverhalte mit Auslandsbezug entwickelt. Im Rahmen eines Musterverfahrens hat Sie für das deutsche Hoheitsgebiet die Sperrung eingehender sowie ausgehender Verbindungen einiger Auslandsrufnummern, die auf unverlangten Werbefaxen als Kontaktrufnummern angegeben waren, angeordnet. Vorausgegangen war eine Untersuchung, ob eine solche Anordnung technisch umsetzbar ist. Die Mehrheit der Netzbetreiber ist in der Lage, sowohl die eingehenden Verbindungen von bestimmten ausländischen Rufnummern als auch deren Erreichbarkeit zu unterbinden.

    Bei einem entsprechend hohen Beschwerdeaufkommen und gravierenden Verstößen ergreift die Bundesnetzagentur im Einzelfall weiterhin derartige Maßnahmen. Sofern in dem von Ihnen angezeigten Fall Maßnahmen eingeleitet werden, erhalten Sie hierüber eine gesonderte Mitteilung.

    Geeignete Spam-Fälle mit der Bewerbung von ausländischen Rufnummern meldet die Bundesnetzagentur im Übrigen regelmäßig der ITU, der UN-Agentur für Informations- und Kommunikationsdienste.

    Darüber hinaus können Sie sich auch an die zuständige Regulierungsbehörde im Ausland wenden. Auf der Internetseite der Bundesnetzagentur finden Sie die Kontaktdaten der europäischen und weltweiten Regulierungsbehörden unter http://www.bundesnetzagentur.de – Die Bundesnetzagentur – Internationales – Downloads – Internationale Einrichtungen.

    An dieser Stelle bedanke ich mich für die von Ihnen eingereichten Unterlagen. Sollten Sie zukünftig unerwünschte Werbeanrufe oder Hinweise auf Rufnummernmissbrauch erhalten, zögern Sie bitte nicht, diese der Bundesnetzagentur zu melden. Auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter http://www.bundesnetzagentur.de finden Sie in der Rubrik Telekommunikation – Verbraucher unter Rufnummernmissbrauch umfassende Informationen zu den Themengebieten unerlaubte Telefonwerbung und Rufnummernmissbrauch. Dort finden Sie ebenfalls eine Liste der seitens der Bundesnetzagentur eingeleiteten Maßnahmen.

    Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weiter geholfen zu haben.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihre Bundesnetzagentur

    Übrigens:
    Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Beschwerde mittels Online-Formular an uns zu übermitteln. Sie finden es unter https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/RumitelBeschwerde/beschwerde-node.html

    Antwort
  • Es hilft nur eins. Im Router alle Nummern die unterdrückt an die Faxnummer gerichtet sind sperren.
    Bei der Fritzbox geht das ganz einfach! Spamfaxe mit Nummern an die Bundesnetztagentur melden dann ist auch damit Ruhe.

    Antwort
  • Wie kann ich gezielt im Router nur für die Faxnummer eingehende Anrufe mit unterdrückter Nummer sperren?

    Antwort
  • Ich amüsiere mich immer köstlich über diese Spam-Faxe. Wer schon alles mein Auto kaufen, mir Büroartikel andrehen oder mir eine Millionen-Erbschaft in Aussicht stellen wollte (ja, genau: Letzteres ist der klassische Vorschußbetrug), geht schon auf keine Kuhhaut mehr!

    Besonders lustig war der Fall, als mir angeblich ein „verstorbener Verwandter“ 9 Millionen Dollar vermachen wollte. Was daran so lustig war? Ich kannte tatsächlich jemanden mit diesem Vornamen – mein damaliger Hund hieß nämlich so…

    Da aber ohnehin dank meiner FritzBox Faxe jeglicher Art sowieso auf ’ner Festplatte landen (und demnach kein Papier vergeudet wird), belasse ich es für gewöhnlich dabei, die unerwünschten Faxe einfach ab und zu mal zu löschen…

    Antwort
  • Leider ist eine Bearbeitung einer Beschwerde bezgl. unerwünschter Spam-Faxe beim Einschalten der Bundesnetzagentur von dem zufällig mit der Sache beauftragten Sachbearbeiter abhängig, jedenfalls musste ich das so erfahren. Wer an den falschen Mitarbeiter gerät, wird abgewimmelt. Leider ist das so, und man muss sich mit offensichtlich unrichtigen Informationen abspeisen lassen, eine weitergehende Hilfe wird einem nicht zuteil. Es wird dann einfach nicht mehr geantwortet! Folgend eine Erst-Antwort der Bundesnetzagentur nach der Beschwerde über unerwünschte Faxe:

    Sehr geehrter Herr xxx,

    Ihre Nachricht vom 25.11.2021 ist bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen eingegangen und wird unter dem Aktenzeichen XX-020xxxxx geführt. Bitte geben Sie bei Rückfragen stets dieses Aktenzeichen an.

    Sie wenden sich an die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur), weil Sie sich durch eintreffende unverlangte Werbe-Faxe (sog. Spam) belästigt fühlen.

    Leider fehlt es hier für ein Eingreifen der Bundesnetzagentur an einer entsprechenden Zuständigkeit. Diese ist nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) für die Wahrung der Verbraucherinteressen auf das Gebiet der Telekommunikation beschränkt. Verbraucherschützende Maßnahmen nach § 67 TKG erfordern dabei stets eine rechtswidrige Nutzung einer Rufnummer. Eine rechtswidrige Nummernnutzung ist in dem von Ihnen geschilderten Fall nicht ersichtlich.

    Bitte haben Sie Verständnis, dass ich unter den konkreten Umständen keine weitergehenden Möglichkeiten für ein Tätigwerden sehe.

    Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen dennoch weitergeholfen zu haben.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihre Bundesnetzagentur

    Antwort

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