Vorsicht, Abo-Falle Trendfrisuren 2017 (katyandgeorge/pixabay)

Vorsicht, Abo-Falle: Trendfrisuren 2017 (zigzagfone.com)

Facebook finanziert sich unter anderem durch Werbeeinblendungen. Eine davon wirbt mit den Trendfrisuren 2017, die, wenn Sie sie sich ansehen wollen, in ein Abo führt. Ob Sie die Rechnung zahlen müssen, erfahren Sie hier.

Vorsicht, Abo-Falle Trendfrisuren 2017 (katyandgeorge/pixabay)
Vorsicht, Abo-Falle Trendfrisuren 2017 (katyandgeorge/pixabay)

Nicht ist umsonst – nicht einmal die Trendfrisuren 2017

Sie suchen gerade nach einer neuen Frisur oder sind einfach neugierig, was dieses Jahr so richtig angesagt ist? Dann sind Sie nicht alleine, sollten aber sehr vorsichtig sein, wenn Sie Werbeanzeigen auf Facebook anklicken.

Diese könnte Sie nämlich in eine Abo-Falle locken.

Wie können Sie in die Abo-Falle tappen?

Sofern Sie die Werbeanzeige anklicken, werden Sie auf eine neue Webseite geleitet. Das ist soweit nicht ungewöhnlich. In diesem Fall gelangen Sie auf zigzagfone.com, auf der Sie auf „Weiter“ klicken sollen, um sich die Trendfrisuren 2017 ansehen zu können.

Unter dem großen „Weiter“-Button findet sich ein längerer Text, in dem die Kosten erwähnt werden. Wenn Sie das Abo bestätigen, müssen Sie 15 Euro pro Woche plus WAP/GPRS zahlen. Der Betrag wird mit Ihrer Handyrechnung verbucht.

So geht es weiter:

  • Sie werden gefragt, welchen Mobilfunkanbieter Sie haben
  • Sie müssen Ihre Handynummer angeben und den Button „Jetzt Downloaden“ anklicken
  • Es muss eine SMS mit „Ja“ an eine Nummer gesendet werden

Müssen Sie das bezahlen?

Zwar ist im ersten Satz des Textes erwähnt, dass Kosten entstehen, jedoch reicht das nicht.

Da der Button nicht zeigt, dass Sie etwas „Zahlungspflichtig bestellen“ (oder ähnliche Formulierung), müssen Sie die Rechnungen nicht bezahlen.

Was können Sie tun?

Sollten Sie in die Abo-Falle getappt sein, rufen Sie bei Ihrem Mobilfunkanbieter an, kündigen Sie das Abo und fordern Sie eine Rückerstattung. Rechtsgrundlage hierfür ist der unwirksam geschlossene Vertrag.

Ihr Mobilfunkanbieter weigert sich? Erheben Sie Einspruch gegen die ungerechtfertigten Abbuchungen und leiten Sie ein Schlichtungsverfahren bei der RTR ein.

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