Facebook-AGB-Widerspruch: Nützen die eigentlich was? (Simon/pixaaby)

Facebook-AGB-Widerspruch: Nützen die eigentlich was?

Als Zeichen des Widerstandes ist ein Facebook-AGB-Widerspruch schnell auf dem sozialen Netzwerk geteilt. Zumeist geht es um die Verwendung von Fotos oder wenn die AGB geändert werden. Doch bringt so ein Status eigentlich etwas? Dieser Frage wollen wir einmal auf den Grund gehen.

Facebook-AGB-Widerspruch: Nützen die eigentlich was? (Simon/pixaaby)
Facebook-AGB-Widerspruch: Nützen die eigentlich was? (Simon/pixaaby)

Sie sind gegen neue AGB?

Dass Facebook und eigentlich all die anderen sozialen Netzwerke und Messenger reine Datenkraken sind, ist unumstritten. Das regt viele Nutzer auf – aber dennoch sind Millionen von Menschen weltweit auf diesen Netzwerken unterwegs.

Gerade dann, wenn Facebook mal wieder an einen AGB herumschraubt, tauchen in der Timeline viele Bildchen auf, die den Unmut darüber zeigen. Und einen Widerspruch darstellen sollen.

Dass dieser rein gar nichts bringt (und dazu auch noch ziemlich peinlich ist mit den ganzen Fehlern), scheinen viele Nutzer nicht zu wissen oder zu ignorieren.

So (oder so ähnlich) lautet ein Facebook-AGB-Widerspruch:
An: Facebook

Aufgrund der neuen AGB’s in Facebook
Widerspreche ich hiermit
der kommerziellen Nutzung meiner persönlichen Daten
(Texte, Fotos, persönliche Bilder, persönliche Daten)
gemäß BDSG.
Das Copyright Meiner Profilbilder liegt ausschlielich
bei Mir …!
Die kommerzielle Nutzung bedarf ausdrücklich
Meiner schriflichen Zustimmung..!

Falsche Hinweise auf Gesetzestexte

In anderen Postings wird gerne auf diverse Gesetzestexte verwiesen, die allerdings falsch sind und nicht zum Ziel führen würden, wenn es denn ginge. Es soll einzig den Schein erwecken, man hätte Ahnung von dem, was man von sich gibt. Sehr gerne werden die Gesetzestexte 111, 112 und 113 aus dem Strafgesetzbuches genommen.

  • § 111: Dreht sich um die öffentliche Aufforderung zu Straftaten
  • § 112: Beschäftigt sich mit der Befehlsverweigerung von Soldaten – und ist seit 1946 nicht mehr existent
  • § 113: Beschäftigt sich mit dem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Was ist an der Sache mit der Nutzung dran?

Wenn Sie ein Foto auf FB hochladen, wollen Sie es mit anderen teilen. Dazu müssen Sie Facebook das Recht geben, dieses zeigen zu dürfen. Würden Sie diese Einwilligung nicht geben, könnten es andere nicht sehen. Allerdings steht in den AGB auch, dass es anderweitig genutzt werden darf – nur keiner weiß so genau für was. Fakt ist aber, dass Sie immer das Urheberrecht behalten und damit auch bestimmen, wer was mit Ihrem Foto macht. Grundsätzlich sollten Sie einfach keine Fotos hochladen, die Ihnen unangenehm werden könnten.

Was können Sie tun?

Wenn Sie die AGB von Facebook so sehr stören, was absolut verständlich ist, sollten Sie Ihren Account dort löschen. Eine individuelle Regelung für jeden Nutzer ist schlicht nicht möglich. Mit der Anmeldung auf einer Seite akzeptieren Sie die „Hausordnung“ – und das genau so lange, bis Sie sich löschen.

Deswegen bringen solche Postings (leider) überhaupt nichts.

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