Die Seite Kinoflexx.com (Screenshot)

Auch Kinoflexx-Rechnung muss nicht bezahlt werden

Vor nicht allzu langer Zeit haben wir Sie über die nicht rechtmäßigen Kinoplexx-Rechnung aufgeklärt und dass diese nicht bezahlt werden müssen. Heute möchten wir Sie vor Kinoflexx warnen – der einzige Unterschied ist ein einziger Buchstabe.

Die Seite Kinoflexx.com (Screenshot)
Die Seite Kinoflexx.com (Screenshot)

Wieder viele Mahnschreiben im Umlauf

Seit das Streamen auf Kinox und Co. nun endgültig verboten ist, suchen such immer mehr Menschen nach einer Alternative.

Das führt leider auch dazu, dass Sie auf Seiten reinfallen, die es alles andere als gut mit ihren Nutzern meinen.

Eine davon ist Kinoplexx, wegen der uns viele von Ihnen geschrieben haben, weil sie in die Abofalle getappt sind. Ein User machte darauf aufmerksam, dass er zwar auf Kinoplexx registriert ist, die Rechnung allerdings mit dem Absender „Kinoflexx“ versehen war.

Ein Grund, dem ganzen für Sie auf den Grund zu gehen.

So lautet die Kinoflexx-Rechnung:

Ihre 5-Tage-Testphase ist abgelaufen

Sehr geehrte(r) Herr/Frau (…),

Sie haben sich auf unserer Webseite am 26.04.2017 für eine 5-Tage-Testphase registriert. Laut unseren Nutzungsbedingungen hatten Sie die Möglichkeit, Ihren Account während der gesamten Testphase aus Ihren Einstellungen löschen. Da Sie es nicht getan haben, wurde Ihr Account automatisch mit dem Premium-Status um 1 Jahr verlängert.

Diesbezüglich möchten wir Sie über eine offene Rechnung in Höhe von 143,88€ zzgl. MwSt pro Jahr (12 Monate zu je 11,90€) bei einer Vertragslaufzeit von 1 Jahr benachrichtigen.

Wir fordern Sie deshalb auf, die Ihnen ausgestellte Rechnung innerhalb von den nächsten 3 Arbeitstagen zu begleichen.

Bei Nichtbezahlung innerhalb der Ihnen gewährten Zahlungsfrist sind wir gezwungen, die Informationen über die nicht bezahlte Rechnung an unseren Anwalt bzw. an das Inkassobüro weiterzugeben. Danach erhalten Sie von uns ein offizielles Schreiben an die folgende Anschrift: (…)
Falls Sie aber bei der Registrierung falsche Daten angegeben haben, wird von unserem Anwalt eine Anfrage mit Ihren Registrierungsdaten an die zuständige Behörde gesendet, solchen wie die IP-Adresse xxx.xx.x.xxx sowie Ihre Telefonnummer +43xxxxxxxxxxx, damit Ihre Persönlichkeit sowie Ihre Anschrift identifiziert werden können. In diesem Falle kommen auf Sie ebenso zusätzliche Kosten zu.

Um jegliche Anwalts-, Inkasso- bzw. Gerichtskosten zu vermeiden, möchten wir Ihnen ausdrücklich empfehlen, die Ihnen ausgestellte Rechnung während der dreitägigen Zahlungsfrist zu begleichen.
Einzuzahlender Betrag: 143,88€

Kinoplexx = Kinoflexx

Die beiden Seiten sehen sich nicht durch Zufall ähnlich – sie sind dieselben. Und sie gehen mit derselben Masche vor. Das ist allerdings ein Glück für Sie, denn das bedeutet, dass Sie die Rechnung nicht bezahlen müssen.

Auch diese Rechnung müssen Sie NICHT zahlen

Der Grund hierfür ist, dass sich die Nutzer nicht im Klaren darüber sind, dass sie ein Abo abschließen. Aktuell wird nur in den Nutzungsbedingungen erwähnt, dass es einen Abopreis gibt, der auf ein ganzes Jahr abgeschlossen wird.

Doch ganz so einfach ist es nicht, denn der Vertrag zwischen Ihnen und Kinoflexx ist nur dann gültig, wenn Sie genau wissen, was Sie da tun.

Damit Verbraucher besser vor solchen Fallen geschützt sind, müssen solche Seiten einen Button besitzen, der beispielsweise „Zahlungspflichtig bestellen“ heißt. Zumindest muss er deutlich machen, dass gerade etwas kostenpflichtiges abgeschlossen wird.

Das ist weder auf der Kinoflexx noch auf der Kinoflexx-Seite der Fall. Daher sind Sie nicht verpflichtet, die Rechnung zu zahlen – ganz gleich, was man Ihnen erzählen will. Im Falle des Falles sollten Sie allerdings einen Anwalt konsultieren.

4 thoughts on “Auch Kinoflexx-Rechnung muss nicht bezahlt werden

  • kinoplex-kinoflex-flexxkino der Btrug geht weiter

    Antwort
  • Wie sieht es mit der Seite streamogo aus?

    Antwort
  • Muss ich hier zahlen, oder einen Anwalt hinzu ziehen??

    Letzte Mahnung vor Übergabe an das Inkassobüro

    Sehr geehrte(r) Herr/Frau ……..,

    Da Sie auf unsere Schreiben nicht reagiert haben, gehen wir davon aus, dass Sie an einer außergerichtlichen Erledigung der Angelegenheit nicht interessiert sind.

    Sie wurden am 21.01.2019 telefonisch über die Zahlungsaufforderung informiert. Eine Bandaufzeichung liegt vor.

    Sollten wir von Ihnen bis spätestens 25.01.2019 keinen Ausgleich der Gesamtforderung in Höhe von: 359,88 Euro feststellen können, oder Zahlungsvorschlag von Ihnen vorliegen haben, werden wir ohne weitere Ankündigung unsere Rechtsabteilung beauftragen, gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten, um die Pfändung durch den Gerichtsvollzieher in die Wege zu leiten, was für Sie mit unerheblichen weiteren Kosten verbunden ist.

    Wir fordern Sie deshalb auf, die Ihnen ausgestellte Rechnung bis 25..01.2019 zu begleichen.

    Sollte Ihre Zahlung sich mit unserem Schreiben terminlich überschnitten haben, können Sie unser Schreiben als gegenstandslos betrachten.

    Antwort
  • Habe die gleiche Mail von Migoflix.de erhalten.

    Antwort

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