Beitragsservice-Mahnung (OpenClipart-Vectors/pixabay)

Beitragsservice-Mahnung könnte ein Fake sein!

Seit dem 01. Januar 2014 sind alle Haushalte verpflichtet, sich bei der GEZ bzw. dem Beitragsservice anzumelden. Wer es nicht tut, wird zwangsangemeldet. Noch immer wehren sich viele Menschen dagegen und harren bis zum Äußersten aus. Insofern haben die Betrüger, die hinter der aktuellen Beitragsservice-Mahnung stecken, leichtes Spiel.

– – Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice distanziert sich von diesen Mails. Dahinter stecken ausnahmslos Kriminelle! – – –

Beitragsservice-Mahnung (OpenClipart-Vectors/pixabay)
Beitragsservice-Mahnung (OpenClipart-Vectors/pixabay)

So lautet die „Beitragsservice-Mahnung“

Nach den Mahnungen, die im Namen der Bank Payment GmbH, Energie Deutschland, Kanzlei Schutt-Waetke und Kanzlei Waldorf Frommer ist nun auch der Beitragsservice an der Reihe.

All diese Namen wurden von Betrügern missbraucht, um ahnungslosen und verschreckten Personen das Geld aus der Tasche zu ziehen. Lassen Sie sich von diesen Fake-Mahnungen nicht verunsichern, denn sie alle entsprechen nicht den aktuellen Tatsachen.

Viel mehr versuchen Sie, die in Angst und Schrecken zu versetzen und damit zu erwirken, dass Sie nicht groß nachdenken, sondern die Forderung direkt bezahlen.

So lautet die „Beitragsservice-Mahnung“

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

bisher haben sie unsere Forderung nicht beglichen. Ihr Beitragskonto weist inzwischen einen Gesamtrückstand von 512,31€ auf. Um Ihnen weitere Unannehmlichkeiten zu ersparen, geben wir Ihnen heute nochmals die Gelegenheit, bis zum 15.04.2017 den Mahnbetrag von 512,31€ auszugleichen.

Was passiert, wenn Sie nicht zahlen? Ihnen drohen Vollstreckungsmaßen, wie die Abgabe einer Vermögensauskunft, Kontopfändung, Pfändung des Arbeitseinkommens, der Rente oder auch Ihrer Mietkaution. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist werden wir über diesen Betrag bei der für Ihren Wohnsitz zuständige Vollstreckungsbehörde Vollstreckungsmaßnahmen beantragen. Die Kosten für die Betreibung gehen zu Ihren Lasen.

Wie können Sie die Vollstreckung vermeiden? Zahlen sie den Gesamtrückstand bis zum 15.04.2017. Ist ihnen die Zahlung in einer Summe nicht möglich, können sie eine Ratenzahlung beantragen.

Der Mahnbetrag errechnet sich aus den festgelegten Beträgen der Gebührenbescheide, die Sie auf dem Dokument mit weiterführenden Informationen abrufen können.

Dokument Abrufen (LINK)

Bevor Sie uns kontaktieren, lesen Sie sich bitte das Dokument mit den weiterführenden Informationen durch. Bei einer Kontaktaufnahme Ihrerseits benötigen wir Ihre persönliche Beitragsnummer und Ihre Mahnnummer, die Sie dem Dokument entnehmen können. Beachten Sie bitte, dass wir Ihnen ohne Auskunft dieser Informationen aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskünfte erteilen dürfen.

Das Team vom Beitragsservice versucht Ihnen auch weiterhin die beste Qualität zu bieten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team vom Beitragsserice

Es gibt keine Forderung an Sie

Der Link, welcher in der E-Mail zu finden ist, führt Sie zu der Datei “2017_3_Mahnung-4578299283.pdf .js”. Sie kann allerdings auch einen anderen Namen tragen, legen Sie sich daher nicht zu sehr auf ihn fest.

Dieses Dokument, mit dem Sie angeblich Details erfahren sollen, enthält einen Trojaner. Dieser kann Ihren PC auf unterschiedliche Weisen schädigen, daher sollten Sie niemals unbekannte Dateianhänge öffnen.

Unsere Sicherheitstipps – So erkennen Sie Fake-Mails:

  • Sie haben alle Beitragsservice-Gebühren bezahlt
  • Keine persönliche Anrede und persönlicher Ansprechpartner
  • Falsche Kundennummer
  • Rechtschreib- und Grammatikfehler
  • Die Absenderadresse klingt irgendwie „seltsam“
  • Sie sollen einen Link anklicken, um weitere Informationen zu erhalten
  • Ihr Antiviren-Programm schlägt Alarm (halten Sie es bitte immer auf dem Laufenden)


Wenn Sie reingefallen sind:

  • Verfallen Sie nicht in Panik, sondern handeln Sie strukturiert
  • Sichern Sie alle Beweise
  • Wenden Sie sich an die Polizei, das geht auch ganz einfach online

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