UST-IDNR.org (Screenshot eu-database.net)

UST-IDNR.org: Achtung, Kostenfalle!

UST-IDNR.org: Wenn Sie sich als Privatperson über Spam und Phishing ärgern, wird es als Gewerbetreibender nicht besser. Auf die haben es nämlich die Betrüger abgesehen, die Mails als „Europäisches Zentralregister“ versenden und Sie für einen Eintrag Umsatzsteuer-Identifikationsnummer begeistern wollen.

– – – UST-IDNR.org ist nicht Verfasser und Versender dieser Mail. – – –

UST-IDNR.org (Screenshot eu-database.net)
UST-IDNR.org (Screenshot eu-database.net)

Seriöser Look und dennoch eine Falle

Nicht alles, was offiziell aussieht, Aktenzeichen, Barcode oder EU-Richtlinien-Hinweise enthält, ist auch so seriös, wie es den Anschein hat. Nicht nur der Vodafone-Spam vor ein paar Wochen ist ein gutes Beispiel dafür, auch die Mail im Namen des „Europäischen Zentralregisters zur Erfassung und Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern“ ist es.

Seit Jahren gibt es regelmäßige Spam-Wellen, die Gewerbetreibende ganz schön verunsichert. Dahinter steckt allerdings eine ziemlich teure Kostenfalle, der Sie aber entgehen können, wenn Sie wissen, wie diese Betrugsmail aussieht.

Schon alleine der Fakt, dass von von der URL „UST-IDNR.org“ gesprochen wird, der Link und die Ziel-URL aber vollkommen anders heißen, sollte Ihnen zu denken geben.

UST-IDNR.org - so sieht das Original aus (Screenshot ust-idnr.org)
UST-IDNR.org – so sieht das Original aus (Screenshot ust-idnr.org)

Die Daten dieser Mail:
Betreff: Veröffentlichung Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Absender: service@eu-database.net
Leitet auf: https://www.eu-database.net/index.php?……

So lautet die UST-IDNR.org-Mail:

Europäisches Zentralregister
zur Erfassung und Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern

[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[Ihre PLZ und Wohnort]

Datum

Betr.: Veröffentlichung Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Am 13. Juli 2010 wurde die Richtlinie 2010/45/EU des Rates der Europäischen Union zu den Rechnungsstellungsvorschriften verabschiedet. Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union waren rechtlich verpflichtet, diese Richtlinie spätestens bis zum 1. Januar 2013 in nationales Recht umzusetzen.

Die entsprechenden Vorschriften gelten nunmehr auch für Ihr Unternehmen. Zur Vereinfachung von Rechnungsstellung und Abrechnungsprozessen wurde die Online-Datenbank USt-IdNr.org eingerichtet.

Nach Europäischem Recht und nun auch nach nationalen Vorschriften am Standort Ihres Unternehmens, ist jedes Unternehmen, das Waren oder Dienstleistungen an Abnehmer in anderen EU-Staaten liefert, verpflichtet, dem Abnehmer eine Rechnung zur Verfügung zustellen, in der sowohl die eigene USt-IdNr. als auch die USt-IdNr. des Abnehmers vermerkt ist.

Bitte überprüfen Sie die dargestellten bereits erfassten Angaben zu Ihrem Unternehmen und bestätigen Sie eu-database.net die Richtigkeit der Daten und die Auftragserteilung zur Erfassung und Veröffentlichung:

Hier prüfen und bestätigen:

https://www.eu-database.net/index.php?xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Lesen Sie das Kleingedruckte

Das Kleingedruckte sollten Sie immer lesen, denn dort finden sich oft wichtige Informationen, die gerne verschleiert werden. In diesem Fall wird darin erwähnt, dass das Europäische Zentralregister nicht umsonst arbeitet.

890 Euro im Jahr soll Ihr Eintrag kosten und die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Das macht dann „mal eben“ 1.780 Euro für einen Eintrag, der eigentlich umsonst ist. Wenn Sie nicht pünktlich spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit kündigen, verlängert sich der Vertrag um ein Jahr. Es sind auch Betrugsmails mit der Summe von 984 Euro im Umlauf.

Das Bundeszentralamt für Steuern warnt

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) distanziert sich von diesen Mails und weist darauf hin, dass kein solches Schreiben von offizieller Seite unterwegs ist. Die Vergabe der USt-IdNr. durch das BZSt sei immer kostenlos.

Was können Sie tun?

Sollten Sie auf diese Abzocke reingefallen sein, sollten Sie sich unbedingt wehren. Fechten Sie die Rechnung wegen arglistiger Täuschung an. Ein Musterschreiben finden Sie hier.

Alleine, die Kosten in das Kleingedruckte aufzunehmen, reicht nicht. Dafür gibt es seit 2012 die sogenannte Button-Lösung. Das „Absenden“ ist also nicht zulässig, denn Ihnen als Verbraucher muss kenntlich gemacht werden, dass Sie einen zahlungspflichtigen Vorgang in die Wege leiten. Deswegen müssten Sie beispielsweise „Bestellen“, „Zahlungspflichtigen Vertrag schließen“ oder Ähnliches lesen können.

Ist das nicht eingehalten, entsteht auch kein rechtswirksamer Vertrag. Entsprechend erhalten Sie eine unbegrenzte Rückgabemöglichkeit, die Sie mit dem Schreiben nutzen sollten. Zudem sollten Sie überlegen, ob Sie die Seite, die sich optisch an das Original hält, auch wegen eines Wettbewerbsverstoßes melden.

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