iOS-Geräte können über die Fotodienst-App Snapchat lahmgelegt werden. (Bild: Scanrail - Fotolia)

Drittanbietersperre gegen Abo-Fallen in Smartphone und Handy

Wie gerät man in eine Abofalle?

abofalle-gesetzDie Tricks der Aboanbieter sind vielzählig. Oft genügt eine falsche SMS an eine Premium SMS Nummer, die meist fünfstellig ist. Mit einer Kurznachricht an diese Rufnummer ist das Abo bereits abgeschlossen und der Anbieter kann nach Herzenslust Beträge über die Mobilfunkrechnung abrechnen. Auch in den bereits installierten Apps kann ein falscher Klick schnell ein Abo mit sich ziehen – meist kaum erkennbar, wann der Vorgang genau ausgelöst wurde, da der eigentliche Vertragsabschluss durch den Anbieter gekonnt verschleiert wird. Mit Vertragsabschluss erhält der Aboanbieter das Recht, die entstandenen oder folgenden Kosten über den Mobilfunkanbieter mit der monatlichen Rechnung abzurechnen.

Was ist eine Drittanbietersperre?

Mobilfunknutzer können beim eigenen Mobilfunkanbieter eine sogenannte Drittanbietersperre als Schutz gegen teure Abos setzen. Hierbei wird das Bezahlen mit der monatlichen Rechnung oder dem Prepaidguthaben auf Beträge des Mobilfunkanbieters für Gespräche, SMS oder Internetverbindung beschränkt. Leister anderer Dienste können den Mobilfunkanbieter in dem Fall nicht mehr mit Einzug ihrer Kosten beauftragen. Neben Abofallen werden somit auch Nachrichten Premium SMS Dienste, die je nach Anbieter diverse Euro pro SMS kosten können, unterbunden.

Drittanbietersperren können in der Regel sowohl über den Onlinebereich des eigenen Providers als auch über die Hotline beantragt werden. Bei neueren Mobilfunkverträgen ist die Drittanbietersperre bei Vertragsabschluss mit eingerichtet und wird nur auf Kundenwunsch entfernt. Anbieter möchten hierbei Rechnungsfragen in Bezug auf Drittanbieter umgehen und den nachträglichen Aufwand durch solche Dienste schon im Vorfeld vermeiden.

Drittanbietersperre setzen bei den einzelnen Anbietern

 Telekom Online über das T-Mobile Kundencenter unter t-mobile.de oder bei der kostenfreien Hotline. Diese ist erreichbar unter der Kurzwahl 2202 vom Handy oder unter 0800/3302202 vom deutschen Festnetz aus.
 Vodafone Online über Mein Vodafone unter vodafone.de oder unter der kostenfreien Kurzwahl 1212 vom Handy bzw. unter der Rufnummer 0800/1721212 vom Festnetz aus.
 O2 Unter o2online.de oder der Kurzwahl 55222 vom Handy aus.
 Base Base Kunden können die Sperre unter der Rufnummer 0163/1631140 setzen lassen oder alternativ im Kundenbereich unter base.de.

Was ist zu tun, wenn bereits ein Abo abgeschlossen wurde?

Wichtig ist, dass der Abovertrag nicht rechtskräftig eingegangen wurde, wenn vor Abschluss nicht auf den Preis sowie die Laufzeit hingewiesen wurde. Zusätzlich muss der Anbieter die Bestellung durch Hinweise wie „verbindlich/kostenpflichtig/zahlungspflichtig bestellen“ durchführen.

Hat man bereits bemerkt, dass ein Abo abgeschlossen wurde oder hat die Vermutung, muss zunächst der Anbieter des Abonnements ausfindig gemacht werden. Nicht immer ist das wirklich einfach. Die Provider können generell an Hand der Mobilfunkrechnung Kontaktdaten der Anbieter preisgeben. Das Kündigen des Abos kann jedoch eine weitere Hürde mit sich bringen: Auf der Internetseite des Aboanbieters sollten Kündigungsinformationen zu finden sein, wenn nicht kann eine Hotline des Anbieters helfen. Bringt auch das nichts, sollte zunächst über das Internet recherchiert werden. Bei vielen Mobilfunkbetreibern kann ein Abo auch direkt gekündigt werden. Hierbei spielt es jedoch eine Rolle, welcher Anbieter hinter diesem Abo steckt.

Der vermeintlich eingegangene Vertrag sollte unbedingt schriftlich widerrufen bzw. das Abo gekündigt werden. Dabei sollte sämtlicher Schriftverkehr zwischen Anbieter und der eigenen Person dokumentiert und Briefe immer per Einschreiben verschickt werden.

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