Internet-User sollen für ausstehende Zahlungen an Facebook zur Kasse gebeten werden. (Bild: Schulz-Design - Fotolia)

Vorsicht vor gefälschter Facebook-Abmahnung

Facebook-User werden zur Kasse gebeten

Gefälschte Facebook-Abmahnungen im Umlauf
Internet-User sollen für ausstehende Zahlungen an Facebook zur Kasse gebeten werden. (Bild: Schulz-Design – Fotolia)

Nach gefälschten Abmahnungen von Paypal und eBay nutzen Internetbetrüger nun auch Facebook um angeblich noch offene Forderungen begleichen zu lassen. Das soziale Netzwerk ist zwar grundsätzlich kostenlos, einige Spiele und Anwendungen werden aber tatsächlich nur gegen Zahlung einer Gebühr angeboten. Doch auch wer bei Facebook Leistungen gegen Zahlung erwirbt, sollte sich von diesem jüngsten Betrugsversuch von Cyberkriminellen nicht in die Irre führen lassen.

„Rechtsanwalt Wein Leo“ fordert zur Zahlung auf

Die E-Mails, die im Namen eines Anwalts versendet werden, beziehen sich auf eine Kontoabbuchung, die aufgrund unzureichender Kontodeckung nicht durchgeführt werden konnte, und fordern deshalb eine zeitnahe Begleichung des ausstehenden Betrags (54,76 Euro). Der unterzeichnende Anwalt „Wein Leo“ gibt vor, im Auftrag der „Facebook GmbH“ zu handeln und weist darauf hin, dass die Zahlung innerhalb weniger Tage erfolgen muss, um weiteren rechtlichen Schritten (Schufa, Gericht) zu entgehen. Weitere Details werden nicht  genannt, stattdessen soll die beim Leser geweckte Unsicherheit dazu führen, dass der Anhang geöffnet wird. Dieser enthält Malware, die den Computer ausspionieren oder anderweitig schädigen können.

Beispiel-Mail der falschen Facebook-Abmahnung

Betreff: Kontoabbuchung Nummer 96815338 konnte nicht durchgeführt werden 27.08.2014

Absender: Beauftragter Rechtsanwalt [ulrikechristinemichaelsen@alice.de]

Sehr geehrte/r …,

Sie haben eine ungedeckte Rechnung bei unseren Mandanten Facebook GmbH. Das von Ihnen angegebene Bankkonto ist nicht genügend gedeckt um die Lastschrift vorzunehmen. Die Überweisung erwarten wir bis zum 02.09.2014. Für Rückfragen oder Unklarheiten erwarten wir eine Kontaktaufnahme innerhalb des selben Zeitraums. Aufgrund des bestehenden Zahlungsverzug sind Sie verpflichtet dabei, die durch unsere Tätigkeit entstandenen Kosten von 54,76 Euro zu tragen. Namens und in Vollmacht unseren Mandanten fordern wir Sie auf, die offene Gesamtforderung schnellstens zu begleichen. Die Kontakt Telefonnummer und weitere Informationen finden Sie in Ihrer Rechnung im beigefügtem Schreiben. Es erfolgt keine weitere Mahnung. Nach Ablauf der festgelegten Frist wird die Angelegenheit dem Gericht und der Schufa übergeben. Die vollständige Forderungsausstellung, der Sie alle Positionen entnehmen können, ist beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen

Beauftragter Rechtsanwalt Wein Leo

Woran man erkennt, dass diese Abmahnung gefälscht ist

  • Unterzeichner der E-Mail (Rechtsanwalt Wein Leo) und Name des Absenders der E-Mail (Beauftragter Rechtsanwalt [ulrikechristinemichaelsen@alice.de]) stimmen nicht überein.
  • Eine fiktive Nummer (die nicht weiter als Rechnungsnummer o.Ä. deklariert ist) wird im Betreff der E-Mail angegeben.
  • Der Mandant wird als Facebook GmbH bezeichnet, tatsächlich handelt es sich bei der amerikanischen Firma um eine corporation.
  • Es wird diffus mit Schufa-Eintrag und einem Gerichtsprozess gedroht.
  • Wichtige Details werden nicht in der E-Mail genannt, stattdessen wird auf den Anhang verwiesen.
  • Das Schreiben ist von Rechtschreibfehlern durchsetzt.

Richtiger Umgang mit Spam-Mails

Ist die Spam-Mail als solche enttarnt, kann sie getrost in den Papierkorb des E-Mail-Programms verschoben werden. Wichtig ist, den Anhang keinesfalls zu öffnen und auch keine Links anzuklicken. Dies kann zur Installation schädlicher Software auf dem heimischen Computer führen. Diese läuft im Hintergrund ab und erfordert kein weiteres Zutun des Users. Hat man in der Hektik des Alltags zu schnell geklickt oder einen Anhang heruntergeladen, sollte umgehend ein Virenscan mit einem aktuellen Antivirus-Programm erfolgen. Wird Malware identifiziert kann sie einfach mit dem Antivirus-Programm entfernt werden. Ist kurzfristig kein Scan und keine Entfernung möglich, sollte der PC zumindest von anderen Geräten und Datenträgern wie USB-Sticks isoliert werden.

12 thoughts on “Vorsicht vor gefälschter Facebook-Abmahnung

  • Habe am 1.9. diese Email bekommen, besitze aber bei facebook kein Bankkonto da ich kein Online Banking mache und alles was ich auf facebook kaufe nur mit Handy oder per Giftcards mache also dürfte ich keine offene Rechnung bei facebook haben.

    Sehr geehrte/r Ute Friedrich,

    Sie haben eine nicht bezahlte Forderung bei unseren Mandanten Facebook AG. Das von Ihnen gespeicherte Bankkonto ist nicht hinreichend gedeckt um die Kontoabbuchung vorzunehmen.

    Wir erwarten die Überweisung bis zum 09.09.2014 auf unser Bankkonto. Für Fragen oder Reklamationen erwarten wir eine Kontaktaufnahme innerhalb des selben Zeitraums. Aufgrund des bestehenden Zahlungsverzug sind Sie verpflichtet außerdem, die durch unsere Tätigkeit entstandenen Gebühren von 42,15 Euro zu tragen. In Vollmacht unseren Mandanten fordern wir Sie auf, die offene Gesamtforderung unverzüglich zu bezahlen.

    Die Kontakt Telefonnummer und andere Informationen ersehen Sie in Ihrer Rechnung im beigefügtem Schreiben. Es erfolgt keine weitere Mahnung. Nach Ablauf der festgelegten Frist wird die Akte dem Staatsanwalt und der Schufa übergeben. Die vollständige Kostenaufstellung, der Sie alle Positionen entnehmen können, fügen wir bei.

    Mit besten Grüßen

    Inkasso Kraus Nick

    Antwort
  • Habe dieser Tage auch eine nette Mail erhalten…

    Sehr geehrte/r

    Sie haben eine nicht bezahlte Forderung bei Facebook AG. Das von Ihnen gespeicherte Konto wurde im Moment der Abbuchung nicht genügend gedeckt um die Lastschrift vorzunehmen.

    Die vollständige Zahlung erwarten wir bis spätestens 04.09.2014. Für Fragen oder Unklarheiten erwarten wir eine Kontaktaufnahme innerhalb des selben Zeitraums. Aufgrund des bestehenden Zahlungsverzug sind Sie gezwungen außerdem, die durch unsere Tätigkeit entstandenen Kosten von 21,36 Euro zu tragen. Namens unseren Mandanten fordern wir Sie auf, die noch offene Forderung unverzüglich zu bezahlen.

    Die Kontakt Telefonnummer und andere Informationen finden Sie in Ihrer Bestätigung anbei im Anhang. Es erfolgt keine weitere Erinnerung oder Mahnung. Nach Ablauf der festgelegten Frist wird die Akte dem Gericht und der Schufa übergeben. Die vollständige Forderungsausstellung, der Sie alle Positionen entnehmen können, ist beigefügt.

    Mit besten Grüßen

    Rechnungsstelle Schäfer Dominic

    Antwort
  • Pingback:

  • Sehr geehrte/r ……. ……..,

    Sie haben eine offene Rechnung beim Unternehmen Facebook GmbH. Das von Ihnen angegebene Konto wurde im Moment der Abbuchung nicht genügend gedeckt um die Kontoabbuchung zu realisieren.

    Wir erwarten die vollständige Zahlung bis spätestens 04.09.2014 auf unser Konto. Für Fragen oder Unklarheiten erwarten wir eine Kontaktaufnahme innerhalb des selben Zeitraums. Aufgrund des bestehenden Zahlungsverzug sind Sie verpflichtet zusätzlich, die durch unsere Beauftragung entstandenen Gebühren von 29,14 Euro zu tragen. In Vollmacht unseren Mandanten fordern wir Sie auf, die noch offene Forderung schnellstens zu bezahlen.

    Die Rufnummer und weitere Informationen ersehen Sie in Ihrer Rechnung anbei im Anhang. Es erfolgt keine weitere Mahnung. Nach Ablauf der festgelegten Frist wird die Akte dem Gericht und der Schufa übergeben. Eine vollständige Forderungsausstellung, der Sie alle Einzelpositionen entnehmen können, fügen wir bei.

    Mit freundlichen Grüßen

    Beauftragter Rechtsanwalt Springinklee Constantin

    Netter Versuch, die wissen nicht einmal, ob ich männlein oder weiblein bin.

    Antwort
  • Eine gute Freundin hat heute diese Meldung ebenfalls enthalten. Nur: Die ist gar nicht bei Facebook

    Antwort
  • Ich habe diese Nachricht am 30.9.2014 um 21:39 erhalten

    Sehr geehrter Kunde Mike K.,

    Sie haben eine nicht bezahlte Forderung bei unseren Mandanten Facebook AG. Ihre Bank hat die Kontoabbuchung storniert. Unsere Forderung ist damit offen und rechtens.

    Namens unseren Mandanten fordern wir Sie auf, die offene Gesamtforderung sofort zu bezahlen. Aufgrund des bestehenden Zahlungsverzug sind Sie verpflichtet dabei, die durch unsere Tätigkeit entstandenen Kosten von 25,00 Euro zu tragen. Wir erwarten die vollständige Zahlung inklusive der Mahnkosten bis spätestens 01.10.2014 auf unser Bankkonto. Für Fragen oder Reklamationen erwarten wir eine Kontaktaufnahme innerhalb des selben Zeitraums.

    Es erfolgt keine weitere Erinnerung oder Mahnung. Nach Ablauf der festgelegten Frist wird die Angelegenheit dem Gericht und der Schufa übergeben. Eine vollständige Kostenaufstellung, der Sie alle Buchungen entnehmen können, fügen wir bei.

    Mit freundlichen Grüßen

    Beauftragter Rechtsanwalt von Altenhaus Jason

    Antwort
  • Sehr geehrter Kunde E…………………………,

    Sie haben eine nicht bezahlte Forderung bei unseren Mandanten Facebook GmbH Das von Ihnen vorliegende Girokonto ist nicht genügend gedeckt um die Kontoabbuchung durchzuführen.

    Namens und in Vollmacht unseren Mandanten fordern wir Sie auf, die noch offene Forderung sofort zu bezahlen. Aufgrund des bestehenden Zahlungsverzug sind Sie gezwungen zuzüglich, die durch unsere Tätigkeit entstandenen Gebühren von 37,73 Euro zu tragen. Wir erwarten die vollständige Zahlung inklusive der Mahnkosten bis zum 07.10.2014 auf unser Girokonto Für Rückfragen oder Reklamationen erwarten wir eine Kontaktaufnahme innerhalb des selben Zeitraums.

    Bitte beachten Sie, dass keine weitere Mahnung erfolgt. Nach Ablauf der Frist wird die Akte dem Gericht und der Schufa übergeben. Eine vollständige Kostenaufstellung, der Sie alle Einzelpositionen entnehmen können, fügen wir bei.

    Mit freundlichen Grüßen

    Stellvertretender Rechtsanwalt Quadt Benedikt

    Antwort
  • ich habe den schrott übrigens auch als nicht-facebook nutzer bekommen. nur so als anmerkung. lg

    Antwort
  • Hallo,
    hab auch eine Fakerechnung erhalten. Mein Virenprogramm hat sofort reagiert und die Anhänge gelöscht.

    Sehr geehrte/r XXXXXXX,

    Sie haben eine nicht bezahlte Rechnung bei unseren Mandanten Facebook AG. Ihre Bank hat die Kontoabbuchung zurück gebucht. Unsere Forderung ist damit offen und rechtens.

    In Vollmacht unseren Mandanten fordern wir Sie auf, die noch offene Forderung schnellstens zu bezahlen. Aufgrund des bestehenden Zahlungsverzug sind Sie gezwungen dabei, die durch unsere Beauftragung entstandenen Gebühren von 23,93 Euro zu tragen. Die vollständige Zahlung erwarten wir bis spätestens 10.10.2014. Für Rückfragen oder Reklamationen erwarten wir eine Kontaktaufnahme innerhalb des selben Zeitraums.

    Bitte beachten Sie, dass keine weitere Mahnung erfolgt. Nach Ablauf der Frist wird die Akte dem Gericht und der Schufa übergeben. Eine vollständige Forderungsausstellung, der Sie alle Einzelpositionen entnehmen können, ist beigefügt.

    Mit verbindlichen Grüßen

    Beauftragter Rechtsanwalt Weigel Robin

    Antwort
  • Hi,

    mich hat es heute erwischt. Eine Rechtsanwältin aus Italien, ja klar !

    Allerdings lade ich mit meinem Mail-Programm IMMER zuerst nur die Nachrichtenkopfzeilen herunter und entscheide dann, ob ich die jeweilige Mail überhaupt auf meinem Rechner haben möchte. In einem solchen Fall wird diese natürlich garnicht erst heruntergeladen.

    Offenbar scheint die Möglichkeit, durch Herunterladen der Nachrichtenkopfzeilen solches Geschreibsel vom Rechner fernzuhalten, nicht oft genutzt zu werden :-)))

    Der einzige „Nachteil“, den ich nun habe: Ich weiß nicht, für wen die italiensche Anwältin angeblich tätig ist. Das ist mir aber eh egal, da solcherlei Schreiben per Email – meines Wissens nach – eh nicht rechtens wären.

    Antwort
  • Hallo, offenbar werden die Verursacher jetzt etwas dreister… bei mir sind es schon 59,08 €, die angeblich offen sind…

    Sehr geehrte/r XXX,

    Sie haben eine nicht gedeckte Rechnung bei der Firma Facebook AG. Das von Ihnen vorliegende Konto wurde im Moment der Abbuchung nicht ausreichend gedeckt um die Lastschrift durchzuführen.

    Namens unseren Mandanten fordern wir Sie auf, die offene Gesamtforderung unverzüglich zu begleichen. Aufgrund des bestehenden Zahlungsverzug sind Sie verpflichtet zusätzlich, die durch unsere Tätigkeit entstandenen Gebühren von 59,08 Euro zu tragen. Die Überweisung erwarten wir bis spätestens 02.10.2014. Für Rückfragen oder Reklamationen erwarten wir eine Kontaktaufnahme innerhalb des gleichen Zeitraums.

    Es erfolgt keine weitere Mahnung. Nach Ablauf der Frist wird die Akte dem Gericht und der Schufa übergeben. Die detaillierte Forderungsausstellung, der Sie alle Einzelpositionen entnehmen können, fügen wir bei.

    Mit freundlichen Grüßen

    Beauftragter Rechtsanwalt Valera Alexander

    Antwort
  • das von Ihnen angegebene Konto ist nicht hinreichend gedeckt um die Kontoabbuchung vorzunehmen. Sie haben eine nicht beglichene Forderung bei unseren Mandanten Mail & Media AG. Namens unseren Mandanten fordern wir Sie auf, die noch offene Gesamtforderung sofort zu begleichen.

    Aufgrund des bestehenden Zahlungsrückstands sind Sie verpflichtet dabei, die durch unsere Inanspruchnahme entstandenen Kosten von 32,58 Euro zu bezahlen. Wir erwarten die vollständige Zahlung bis spätestens 19.11.2014 auf unser Girokonto. Für Rückfragen oder Reklamationen erwarten wir eine Kontaktaufnahme innerhalb des gleichen Zeitraums.

    Bitte beachten Sie, dass keine weitere Mahnung erfolgt. Nach Ablauf der festgelegten Frist wird die Angelegenheit dem Gericht und der Schufa übergeben. Die detaillierte Forderungsausstellung, der Sie alle Positionen entnehmen können, fügen wir bei.

    Mit freundlichen Grüßen

    Abrechnung Dietrich Till

    Antwort

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert